Du bist selbstständig, freiberuflich tätig oder betreibst ein kleines Gewerbe? Dann hast du vielleicht schon von der EÜR gehört. In diesem Artikel erfährst du, was die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist, wer sie nutzen kann und wie sie funktioniert.
📌 Kurz & Knapp
- Die EÜR ist eine einfache Methode zur Gewinnermittlung für das Finanzamt.
- Sie gilt für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer ohne Buchführungspflicht.
- Der Gewinn ergibt sich aus: Einnahmen minus Ausgaben.
🚀 Dein Guide
Was ist die EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn oder Verlust deines Unternehmens für steuerliche Zwecke zu ermitteln. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung musst du keine Bilanz erstellen – du stellst lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenüber.
Diese Methode wird oft von Einzelunternehmern genutzt, da sie zeit- und kostensparend ist und keine buchhalterischen Vorkenntnisse erfordert.
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR darf von allen genutzt werden, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dazu gehören:
- Selbstständige
- Freiberufler (z. B. Ärzte, Journalisten, Designer)
- Kleinunternehmer
- Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von max. 600.000 Euro oder einem Jahresgewinn von max. 60.000 Euro
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Wie funktioniert die EÜR?
Das Grundprinzip ist einfach:
📌 Einnahmen – Ausgaben = Gewinn (oder Verlust)
Du trägst alle Betriebseinnahmen und -ausgaben in einer einfachen Übersicht ein. Die Differenz daraus ergibt deinen steuerlichen Gewinn.
Diese Methode basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das heißt: Einnahmen und Ausgaben werden erst dann erfasst, wenn das Geld tatsächlich geflossen ist – also bei Zahlung, nicht bei Rechnungserstellung.
Was gehört zu den Einnahmen und Ausgaben?
Einnahmen:
- Alle Zahlungseingänge, z. B. Überweisungen, Barzahlungen oder Kundenhonorare
- Erstattungen, z. B. durch Versicherungen
Ausgaben:
- Miete für Geschäftsräume
- Material- und Warenkosten
- Versicherungen, Beiträge
- Telefon und Internet
- Fahrtkosten, Verpflegung, Fortbildungen
💡 Wichtig: Nur betriebliche Ausgaben dürfen berücksichtigt werden. Private Kosten sind nicht abziehbar.
Was passiert bei Gewinn oder Verlust?
- Gewinn: Wenn deine Einnahmen die Ausgaben übersteigen, musst du auf den Überschuss Einkommenssteuer zahlen.
- Verlust: Wenn deine Ausgaben höher sind als die Einnahmen, entsteht ein Verlust. Diesen kannst du ggf. mit anderen Einkünften verrechnen oder in spätere Jahre vortragen.
📌 Die EÜR musst du mit dem Formular „Anlage EÜR“ zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wenn du zur Umsatzsteuer verpflichtet bist, gehört auch die Umsatzsteuererklärung dazu.
Du bist unsicher, ob du die EÜR nutzen darfst oder wie du Einnahmen und Ausgaben korrekt dokumentierst? Unser Support hilft dir gerne weiter!
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