Du bist privat umgezogen und fragst dich, ob du deine Umzugskosten steuerlich geltend machen kannst? In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Kosten du absetzen darfst und wie du sie in der Taxfix-App einträgst.
📌 Kurz & Knapp
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Private Umzugskosten sind nur eingeschränkt absetzbar.
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Nur bestimmte Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker zählen dazu. Materialkosten sind nicht absetzbar.
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Du benötigst eine Rechnung und eine Überweisung als Nachweis.
🚀 Dein Guide
Privater oder beruflicher Umzug?
Ob du privat oder beruflich umgezogen bist, ist steuerlich entscheidend. Bei einem beruflich bedingten Umzug kannst du deutlich mehr Kosten als Werbungskosten geltend machen. Bei einem privaten Umzug ist der steuerliche Abzug begrenzt.
Prüfe daher genau, ob dein Umzug beruflich bedingt war. Das kann z. B. der Fall sein, wenn du durch den Umzug deutlich schneller zur Arbeit gelangst.
💡 Weitere Infos zu beruflich bedingten Umzügen findest du hier: Beruflich bedingter Umzug
💡 Tipp:
Du bist von Deutschland ins Ausland oder umgekehrt gezogen? Dann findest du hier hilfreiche Infos: Umzug ins Ausland
Diese Kosten kannst du absetzen
Bei einem privaten Umzug kannst du folgende Leistungen ansetzen:
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Kosten für ein Umzugsunternehmen
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Haushaltsnahe Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Umzug (z. B. Reinigung)
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Handwerkerkosten, z. B. für Renovierungen oder Reparaturen
Diese Ausgaben gelten als Steuerermäßigung und senken deine Steuerlast direkt. Wichtig ist:
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Nur die Arbeitskosten sind absetzbar – Materialkosten nicht.
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Du brauchst eine Rechnung und musst per Überweisung oder Lastschrift bezahlt haben.
💡 Tipp zur App-Nutzung:
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Umzugskosten aus beruflichen Gründen kannst du in der Taxfix-App in der Kategorie "Arbeit" angeben.
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Kosten für eine Umzugsfirma bei einem privaten Umzug trägst du in der Kategorie "Ausgaben" unter Kosten für den Haushalt ein (als haushaltsnahe Dienstleistung).
Mehr Infos findest du hier:
Was ist nicht absetzbar?
Die sogenannte Umzugskostenpauschale ist bei einem privaten Umzug nicht anwendbar. Sie gilt ausschließlich bei beruflich bedingten Umzügen.
Auch sonstige Umzugskosten wie Maklergebühren oder doppelte Mietzahlungen kannst du bei einem privaten Umzug steuerlich nicht geltend machen.
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