Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung brauchst, kannst du die damit verbundenen Kosten in deiner Steuererklärung absetzen. Wir erklären dir, welche Voraussetzungen gelten und welche Beträge du absetzen kannst.
📌 Kurz & Knapp
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Du kannst bis zu 1.000 € monatlich für deine Zweitwohnung absetzen – inklusive Miete, Nebenkosten und Einrichtung.
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Auch Fahrten nach Hause und Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten sind steuerlich absetzbar.
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Die Angaben machst du in der App unter „Arbeit“, wenn dein zweiter Haushalt aus beruflichen Gründen besteht.
🚀 Dein Guide
Wer kann einen doppelten Haushalt absetzen?
Du kannst Kosten für eine Zweitwohnung absetzen, wenn sie beruflich notwendig ist und dein Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz bleibt. Dafür müssen diese Punkte erfüllt sein:
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Die Zweitwohnung ist kleiner oder gleich groß wie der Hauptwohnsitz.
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Sie liegt näher an der Arbeitsstelle als dein Erstwohnsitz.
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Die berufliche Tätigkeit ist befristet – dann erkennt das Finanzamt die Kosten meist einfacher an.
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Bist du verheiratet, sollte der Lebensmittelpunkt bei deinem Ehepartner oder deiner Familie liegen.
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Du fährst regelmäßig nach Hause und verbringst deine Freizeit hauptsächlich dort.
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Du beteiligst dich mit mindestens 10 % an den laufenden Haushaltskosten am Erstwohnsitz (z. B. Miete, Strom, Wasser) und kannst das nachweisen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Kann ich eine doppelte Haushaltsführung als Azubi absetzen?
Ja, das geht – wenn du die gleichen Voraussetzungen erfüllst.
Wenn du allerdings noch kostenlos bei den Eltern wohnst, gilt der Erstwohnsitz steuerlich nicht als eigener Haushalt. Dann kannst du die zweite Wohnung nicht absetzen.
Diese Kosten kannst du geltend machen
🚗 Fahrtkosten
Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz (sogenannte Familienheimfahrten) sind absetzbar. Du kannst 0,30 € pro Kilometer (einfache Strecke) für eine Heimfahrt pro Woche ansetzen.
🏘️ Kosten für den Einzug
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Umzugsunternehmen
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Mietwagen
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Flug oder Bahn
⚠️ Wichtig: Die Umzugskostenpauschale ist nicht absetzbar, da du deinen Lebensmittelpunkt nicht verlegst.
🚚 Unterkunftskosten
Maximal 1.000 € monatlich für:
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Miete
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Nebenkosten (z. B. Heizung, Wasser)
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Notwendige Einrichtung (z. B. Bett, Schreibtisch)
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Kfz-Stellplatz
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Müllabfuhr, Schornsteinfeger
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Rundfunkgebühren
🍴Verpflegungskosten
In den ersten drei Monaten nach Bezug der Zweitwohnung kannst du 28 € pro Tag als Verpflegungsmehraufwand geltend machen – für jeden Tag, den du am Zweitwohnsitz verbringst.
Wo trage ich die Angaben in der App ein?
Kosten für die Führung eines doppelten Haushalts kannst du in der Taxfix-App in der Kategorie „Arbeit“ eingeben.
Diese Kosten sind absetzbar, wenn der zweite Haushalt beruflich bedingt ist oder im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung besteht.
💡 Tipp: Das Finanzamt erkennt doppelte Haushaltsführung nur unter bestimmten Voraussetzungen an.
ℹ️ Hilfreiche Hinweise zu den Bedingungen findest du in der App direkt neben den entsprechenden Fragen – einfach auf das Informationssymbol klicken!
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