Während der Corona-Pandemie und angesichts der Inflation hat der Gesetzgeber Arbeitgebern erlaubt, steuerfreie Sonderzahlungen an ihre Mitarbeiter auszuzahlen. Wir zeigen dir, welche Boni es gibt, wie lange sie gelten – und warum du sie nicht in der Steuererklärung angeben musst.
📌 Kurz & Knapp
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Corona-Prämie (bis 1.500 €) war bis 31. März 2022 steuerfrei möglich – gilt nicht mehr.
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Pflege-Bonus (bis 4.500 €) war bis 31. Mai 2023 steuerfrei möglich – gilt nicht mehr.
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Inflationsprämie (bis 3.000 €) ist noch bis 31. Dezember 2024 steuerfrei möglich.
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Alle genannten Boni sind nicht steuerpflichtig und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
🚀 Dein Guide
Corona-Prämie und Pflege-Bonus
Im ersten Jahr der Corona-Pandemie (2020) wurde die sogenannte Corona-Prämie eingeführt. Arbeitgeber durften ihren Mitarbeitern bis zu 1.500 € steuer- und sozialabgabenfrei zahlen – als Einmalbetrag oder in Raten. Diese Regelung endete am 31. März 2022.
Zusätzlich wurde für Pflegekräfte ein eigener Pflege-Bonus eingeführt. Damit sollten sie für ihren besonderen Einsatz während der Pandemie belohnt werden. Arbeitgeber konnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4.500 € steuerfrei zahlen. Diese Möglichkeit endete am 31. Mai 2023.
Beide Boni waren komplett steuerfrei – sie unterliegen weder der Steuerpflicht noch der Sozialversicherung. Sie müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Inflationsprämie – aktuell noch möglich
Als Reaktion auf die steigende Inflation hat der Staat eine weitere steuerfreie Sonderzahlung ermöglicht: die Inflationsausgleichsprämie.
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Gültig seit: 26. Oktober 2022
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Gültig bis: 31. Dezember 2024
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Höhe: bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei
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Auszahlung: als einmaliger Betrag oder aufgeteilt über mehrere Monate
⚠️ Die Inflationsprämie ist freiwillig – Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, sie zu zahlen. Die Auszahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen.
Auch diese Prämie ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung erscheinen.
Muss ich steuerfreie Boni in der Steuererklärung angeben?
Nein. Sowohl die Corona-Prämie, der Pflege-Bonus als auch die Inflationsausgleichsprämie sind steuerfrei und daher nicht relevant für deine Steuererklärung.
💡 Du musst sie also weder eintragen noch belegen – egal ob du sie einmalig oder in Teilen erhalten hast.
📌 Gut zu wissen: Wenn dein Arbeitgeber dir eine solche Prämie zahlt, sollte sie getrennt vom normalen Lohn auf deiner Lohnabrechnung stehen – meist unter dem Vermerk „steuerfrei“ oder „§3 Nr. 11c EStG“ (Inflationsausgleichsprämie).
⚠️ Wir bieten keine Steuerberatung und ersetzen keinen zertifizierten Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erstellt, jedoch ohne Gewähr.
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