Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie die Kosten für ihr Girokonto in der Steuererklärung angeben können. Hier erfährst du, was möglich ist.
📌 Kurz & Knapp
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Als Arbeitnehmer kannst du 16 Euro pro Jahr pauschal für Kontoführungsgebühren absetzen.
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Für diese Pauschale sind keine Nachweise erforderlich.
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Höhere beruflich veranlasste Gebühren müssen belegbar sein.
🚀 Dein Guide
Kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?
Ja. Wenn du Arbeitnehmer bist, kannst du die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben.
In der Regel genügt der Ansatz einer Pauschale – du musst keine einzelnen Kontoauszüge oder Belege einreichen.
Wie hoch ist die Pauschale?
Der Gesetzgeber hat eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr für Kontoführungsgebühren festgelegt.
➡️ Diese Pauschale wird vom Finanzamt in der Regel automatisch berücksichtigt, ohne dass du Nachweise einreichen musst.
💡 Hinweis: Die Pauschale gilt unabhängig von der Höhe deiner tatsächlichen Kontoführungsgebühren.
Wo erfasse ich die Kontoführungsgebühren in der App?
In der Taxfix-App kannst du deine Kontoführungsgebühren so angeben:
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Gehe zur Kategorie „Arbeit“.
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Wähle dort „Weitere Kosten“.
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Wähle die Option „Kontoführung“ aus.
➡️ In der Regel trägst du einfach den Pauschalbetrag von 16 Euro ein.
Wann kann ein höherer Betrag angegeben werden?
Wenn du höhere Kontoführungsgebühren hast, kannst du diese angeben. Wichtig ist aber, dass sie beruflich veranlasst sind.
Wenn von deinem Gehaltskonto auch private Zahlungen erfolgen, liegt keine vollständige berufliche Veranlassung vor. In diesem Fall musst du die Kontoführungsgebühren in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufteilen.
➡️ Auf Nachfrage musst du die höheren Gebühren dem Finanzamt mit geeigneten Nachweisen (z. B. Kontoauszügen) belegen können.
💡 Hinweis:
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Wenn deine tatsächlichen Gebühren geringer als 16 Euro waren, kannst du trotzdem pauschal 16 Euro ansetzen.
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Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag in der Regel ohne weitere Rückfragen.
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