Kosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen können zu einer direkten Steuerermäßigung führen. 20 % der Arbeitskosten kannst du von deiner Steuerschuld abziehen. Worauf du achten musst und wie du die Ausgaben in der Taxfix-App einträgst, erfährst du hier.
📌 Kurz & Knapp
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Du kannst 20 % der Handwerker-Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, von deiner Steuer abziehen.
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Nur Arbeitskosten sind absetzbar – Materialkosten nicht.
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In der Taxfix-App gibst du die Ausgaben unter „Ausgaben“ → „Handwerkerleistung“ ein.
🚀 Dein Guide
Welche Handwerkerleistungen kann ich absetzen?
Absetzbar sind Arbeiten, die in deinem Haushalt stattfinden und der Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung dienen. Beispiele sind:
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Abflussrohrreinigung
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Dachrinnenreinigung
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Reparatur der Waschmaschine in der Wohnung
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Wasserschadensanierung
➡️ Nur die Arbeitskosten (inkl. Umsatzsteuer) sind steuerlich absetzbar – Materialkosten nicht.
💡 Achte darauf, dass die Rechnung zwischen Arbeits- und Materialkosten unterscheidet. Ist das nicht der Fall, kannst du eine neue Rechnung mit Aufschlüsselung beim Handwerker anfordern.
In welcher Höhe kann ich die Kosten geltend machen?
Du kannst 20 % der reinen Arbeitskosten geltend machen – das bedeutet eine direkte Steuerermäßigung.
📌 Die maximale Steuerermäßigung beträgt 1.200 Euro pro Jahr.
💡 Die Taxfix-App wendet diese Grenze automatisch an – du musst die 20 % nicht selbst berechnen.
Beachte Rechnungen und Zahlungsweg
Für eine steuerliche Anerkennung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Es liegt eine Rechnung oder ein Vertrag vor.
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Die Zahlung erfolgte per Überweisung – keine Barzahlung.
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Rechnungen und Zahlungsbelege sollten aufbewahrt werden, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.
So trägst du Handwerkerkosten in der Taxfix-App ein
In der App gibst du deine Handwerkerkosten folgendermaßen an:
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Gehe zur Kategorie „Ausgaben“.
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Wähle dort die Option „Handwerkerleistung“.
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Trage die Arbeitskosten (nicht Materialkosten) ein, wie sie in der Rechnung aufgelistet sind.
💡 Hinweis aus dem Support: In der Taxfix-App kannst du nur den Arbeitsanteil angeben – Materialkosten sind nicht absetzbar.
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