Mit einem Verlustvortrag kannst du Kosten aus einem Steuerjahr in die folgenden Jahre übertragen und steuerlich geltend machen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir dir hier einfach und verständlich.
📌 Kurz & Knapp
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Ein Verlust entsteht, wenn deine Werbungskosten höher sind als deine Einnahmen.
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Der Verlustvortrag wird nicht ausgezahlt, senkt aber deine Steuerlast in späteren Jahren.
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In der Taxfix-App gibst du bestehende Verlustvorträge in der Kategorie „Ausgaben“ → „Weitere Angaben“ → „Erhalt Steuerbescheid“ → „Verlustvortrag“ ein.
🚀 Dein Guide
Verlustvortrag: so funktioniert's
Ein Verlust entsteht, wenn deine Ausgaben (z. B. Werbungskosten) höher sind als deine Einnahmen oder du kein Einkommen hattest. Du kannst diesen Verlust ins nächste Jahr „vortragen“ und dann steuerlich nutzen.
Das Finanzamt stellt den Verlust schriftlich fest (als „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“). Dieser Betrag wird im Folgejahr von deinem Einkommen abgezogen – das senkt dein zu versteuerndes Einkommen und kann zu einer höheren Rückerstattung führen.
Wichtig: Der Verlustvortrag wird nicht ausgezahlt, sondern bei späteren Steuererklärungen verrechnet.
Beispiel: Verlustvortrag erklärt
Tina hatte im Jahr 2020 keine Einnahmen, aber 1.500 Euro Werbungskosten. Das Finanzamt stellt einen Verlust von 1.500 Euro fest.
Im Jahr 2021 hat sie ein Einkommen – der Verlust wird vom Einkommen abgezogen:
Jahr | Einnahmen | Ausgaben | Einkünfte | Verlustvortrag | Zu versteuerndes Einkommen |
---|---|---|---|---|---|
2020 | 0 | 1.500 € | –1.500 € | – | 0 € |
2021 | 5.000 € | 1.000 € | 4.000 € | –1.500 € | 2.500 € |
➡️ Wenn auch 2021 ein Verlust entsteht, wird dieser weiter ins Folgejahr vorgetragen.
Verlustvortrag für Studierende
Studierende haben oft mehr Ausgaben als Einnahmen und machen so einen Verlust. Diese Verluste können beim Berufseinstieg geltend gemacht werden – das senkt das zu versteuernde Einkommen und kann die Steuerlast deutlich reduzieren.
Wichtig ist:
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Nur Zweitausbildungen (z. B. Master, Studium nach Ausbildung) berechtigen zum Verlustvortrag.
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Erstausbildungen zählen als Sonderausgaben und können nicht vorgetragen werden.
➡️ Nur Studierende in einer Zweitausbildung profitieren also steuerlich vom Verlustvortrag.
Verlust rückwirkend feststellen
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Einen Verlust kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend mit einer Steuererklärung geltend machen.
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Ohne bereits eingereichte Steuererklärung sind sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich.
Mit Taxfix kannst du den Verlust nur innerhalb der letzten vier Jahre beantragen – ältere Jahre kannst du z. B. über ELSTER einreichen.
Was ist ein Verlustrücktrag?
Neben dem Verlustvortrag gibt es auch den Verlustrücktrag. Dabei wird der Verlust im Vorjahr angerechnet – das kann zu einer Rückerstattung führen.
Seit 2022 können Verluste mit den Gewinnen der zwei Vorjahre verrechnet werden. Falls dein Finanzamt automatisch einen Verlustrücktrag feststellt, kannst du per Einspruch auch einen Vortrag beantragen – wenn das für dich günstiger ist.
Verlustvorträge bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen
Wenn du mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgibst – z. B. rückwirkend für mehrere Jahre – wird jeder Verlust in dem Jahr berücksichtigt, in dem er entstanden ist. Das Finanzamt stellt dann für jedes Jahr separat fest, ob ein Verlustvortrag entsteht.
Diese Verluste werden automatisch in das jeweils nächste Jahr übertragen. Falls du also z. B. für 2021, 2022 und 2023 Steuererklärungen nachreichst, berücksichtigt das Finanzamt die Verluste in chronologischer Reihenfolge und rechnet sie entsprechend gegeneinander auf. und rechnet sie entsprechend gegeneinander auf.
💡 Tipp: Achte beim Ausfüllen der Steuererklärungen darauf, alle Werbungskosten vollständig anzugeben – so kann das Finanzamt die Verlustverrechnung korrekt vornehmen.
Wo erfasst man einen Verlustvortrag?
Ein Verlustvortrag entsteht automatisch, wenn deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen.
In der Taxfix-App kannst du einen bestehenden Verlustvortrag unter „Ausgaben“ eintragen. Scrolle dazu nach unten bis zum Abschnitt „Weitere Angaben“. Dort klickst du auf „Erhalt Steuerbescheid“ und wählst anschließend die Option „Verlustvortrag“ aus. Hier gibst du deinen Betrag ein – das Finanzamt berücksichtigt diesen dann automatisch im nächsten Steuerjahr.
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