Viele Spenden und Mitgliedsbeiträge kannst du in Deutschland von der Steuer absetzen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
📌 Kurz & Knapp
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Spenden sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
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Wichtig: Die Organisation muss als gemeinnützig anerkannt sein.
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Auch Sach- oder Zeitspenden können abgesetzt werden – unter Bedingungen.
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Parteispenden bringen besondere Steuervorteile.
🚀 Dein Guide
Spendenempfänger: Wer muss als gemeinnützig gelten?
Du kannst Spenden nur absetzen, wenn das Finanzamt die Organisation als gemeinnützig anerkennt – und du keine Gegenleistung bekommst.
Beispiele für anerkannte Organisationen:
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Wohltätige Vereine (z. B. Natur-, Tier- oder Denkmalschutz)
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Hilfsorganisationen
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Kirchen und Religionsgemeinschaften
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Politische Parteien oder Wählervereinigungen
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Gemeinnützige Stiftungen
Nicht absetzbar:
Spenden an Einzelpersonen – wie etwa obdachlose Menschen – oder Mitgliedsbeiträge in Freizeitvereinen (z. B. Sportklub, Kleingartenverein).
Auch Spenden ins Ausland möglich
Spenden sind nicht nur an deutsche Organisationen absetzbar. Auch ausländische Organisationen können anerkannt sein – wenn sie denselben Anforderungen wie deutsche Vereine entsprechen.
Allerdings musst du in diesem Fall beweisen, dass die Organisation nach deutschem Recht gemeinnützig ist. Belege sind also besonders wichtig.
Geld-, Sach- und Zeitspenden: Das ist wichtig
💶 Geldspenden
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Für Spenden bis 200 Euro reicht ein Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg.
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Für mehr als 200 Euro brauchst du eine Spendenquittung.
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Diese solltest du direkt bei der Spende anfordern.
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Belege musst du nur einreichen, wenn das Finanzamt sie verlangt.
📦 Sachspenden
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Nur absetzbar, wenn die Organisation die Sachen nicht verkauft (z. B. auf einem Basar).
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Eine Spendenquittung ist nötig.
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Wertnachweis:
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Neuware: Kassenzettel
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Gebraucht: Vergleichspreise (z. B. von eBay)
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Viele Organisationen stellen für gebrauchte Sachen keine Quittung aus – aus Haftungsgründen.
⏱️ Zeitspenden (Aufwandsspende)
Du kannst deine ehrenamtliche Tätigkeit steuerlich absetzen, wenn:
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du Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung hast,
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du schriftlich auf das Geld verzichtest,
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und die Organisation dir diesen Betrag theoretisch auszahlen könnte.
Der Verzicht muss innerhalb von 3 Monaten schriftlich erklärt werden.
Höchstgrenzen beim Spendenabzug
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Maximal 20 % deiner Einkünfte kannst du als Sonderausgaben absetzen.
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Für Parteispenden gilt:
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50 % der Spende bis 1.650 € (Einzelpersonen) bzw. 3.300 € (Paare) werden direkt von der Steuer abgezogen.
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Darüber hinaus kannst du bis zu 1.650 €/3.300 € als Sonderausgaben absetzen.
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Tipp: Hast du in einem Jahr mehr als 20 % gespendet? Dann kannst du den übersteigenden Betrag ins nächste Jahr übertragen.
So gibst du Spenden in der Taxfix-App an
Um deine Spenden in der Taxfix-App anzugeben, gehst du in der Steuererklärung zum Bereich „Ausgaben“ und wählst dort den Unterpunkt „Weitere Angaben“. Anschließend klickst du auf „Spenden / Mitgliedsbeiträge“.
Dort gibst du an, an welche Organisation du gespendet hast und wie hoch der gespendete Betrag war. Achte darauf, dass du die Angaben möglichst genau machst – das hilft bei der korrekten steuerlichen Berücksichtigung durch das Finanzamt.
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
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