Wenn du vom Arbeitgeber gekündigt wirst, bekommst du oft eine Abfindung als Entschädigung. Diese muss aber voll versteuert werden. Wir erklären dir, wie das funktioniert und wo du die Abfindung in der Taxfix-App angibst.
📌 Kurz & Knapp
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Eine Abfindung ist steuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.
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Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Abfindung – sie ist Verhandlungssache.
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Die sogenannte Fünftelregelung kann zu einer Steuerersparnis führen.
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Die Abfindung gibst du in der Kategorie "Job" über deine Lohnsteuerbescheinigung an.
🚀 Dein Guide
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung vom Arbeitgeber. Sie wird gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis über einen Aufhebungsvertrag beendet wird. Die Abfindung soll den Verlust des Jobs und das fehlende Einkommen in Zukunft ausgleichen.
Wichtig: Eine Abfindung ist keine Nachzahlung von Gehalt, Dienstwagen oder Boni. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe ist also reine Verhandlungssache. Als grobe Orientierung gilt: Eine halbe Monatsvergütung pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
Muss ich Abfindung versteuern?
Ja. Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig – wie regulärer Lohn. Sie wird meist direkt vom Arbeitgeber versteuert und unterliegt der Lohnsteuer, aber nicht der Sozialversicherung (also keine Beiträge zu Rente, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung).
⚠️ Achtung: Da eine Abfindung meist sehr hoch ist, kann dein Steuersatz dadurch deutlich steigen.
Was bringt die Fünftelregelung?
Die sogenannte Fünftelregelung hilft, die Steuerlast zu senken. Dabei wird die Abfindung als außergewöhnliche Einnahme behandelt: Für die Berechnung der Steuer wird die Summe auf fünf Jahre verteilt – das führt zu einem günstigeren Steuersatz.
In vielen Fällen wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt an. Falls nicht, prüft das Finanzamt die Anwendung automatisch in deiner Steuererklärung und berücksichtigt sie bei den Voraussetzungen.
Wie trage ich die Abfindung in der Taxfix-App ein?
Die Abfindung findest du in deiner Lohnsteuerbescheinigung:
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Wurde die Fünftelregelung angewendet? Dann steht der Betrag in Zeile 10.
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Ohne Anwendung ist der Betrag Teil des Bruttolohns (Zeile 3).
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Zudem kann der Bruttobetrag der Abfindung als Information für das Finanzamt in Zeile 19 aufgeführt werden.
In der App gibst du einfach die Angaben aus deiner Lohnsteuerbescheinigung in der Kategorie "Job" ein.
⚠️ Du musst die Abfindung nicht separat angeben. Alle Infos gehen direkt ans Finanzamt.
Sonderfall: Auszahlung im Folgejahr
Wurde deine Abfindung erst im nächsten Jahr ausgezahlt – zum Beispiel nachdem du schon einen neuen Job begonnen hast –, dann erscheint sie auf der Lohnsteuerbescheinigung des neuen Jahres und zählt mit Steuerklasse VI.
📅 Gib in diesem Fall beide Lohnsteuerbescheinigungen an (von altem und neuem Arbeitgeber). Die Steuerklasse wird automatisch erkannt.
Sonderfall: Keine Lohnsteuerbescheinigung zur Abfindung vorhanden
👉 Du hast eine Abfindung erhalten, aber keine Lohnsteuerbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber bekommen? Dann hast du folgende Möglichkeiten:
👉 Du kannst die Lohnsteuerbescheinigung bei der Personalabteilung deines ehemaligen Arbeitgebers anfordern. Die Daten werden zusätzlich automatisch an das Finanzamt übermittelt.
👉 Ist kein Kontakt mehr möglich – etwa wegen Insolvenz –, kannst du beim Finanzamt einen Ausdruck der übermittelten Daten anfordern
👉 Wenn dir überhaupt keine Bescheinigung vorliegt, kannst du die Steuererklärung trotzdem abgeben. Gib in der Lohnsteuerbescheinigung dann bei allen Feldern den Wert „0“ ein. Das hat nur Einfluss auf die vorläufige Berechnung in der App – nicht auf die Bearbeitung durch das Finanzamt.
👉 Falls du eine alternative Bescheinigung (z. B. eine Zahlungsbestätigung) hast, kannst du diese per E-Mail an unser Support-Team senden.
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
Hast du noch Fragen?
Wir sind für dich da! Kontaktiere ganz einfach unser Support-Team: support@taxfix.de