Du hast einen Studienkredit aufgenommen und fragst dich, ob du diesen steuerlich geltend machen kannst? Hier erfährst du, welche Kosten du absetzen kannst und wie du sie in der Taxfix-App richtig angibst.
📌 Kurz & Knapp
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Die Rückzahlung (Tilgungsraten) ist nicht absetzbar.
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Zinsen sind absetzbar:
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als Sonderausgaben bei einem Erststudium
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als Werbungskosten bei einem weiterführenden Studium
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Die Erfassung erfolgt je nach Fall in der Kategorie "Ausbildung & Studium" oder "Arbeit"
🚀 Dein Guide
Tilgungsraten absetzen: Geht das?
Die Tilgungsraten für einen Studienkredit kannst du nicht steuerlich geltend machen. Diese gelten als reine Rückzahlung des Darlehens und sind daher nicht absetzbar.
Zinsen geltend machen: Wann und wie?
Die gezahlten Zinsen für deinen Bildungskredit kannst du in der Steuererklärung angeben:
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Sonderausgaben: Bei einem Erststudium (z. B. Bachelor)
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Werbungskosten: Bei einem weiterführenden Studium (z. B. Master, Zweitstudium)
So gibst du die Zinsen in der App ein
Erststudium (z. B. Bachelor)
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Wähle in der Kategorie "Über dich", dass du studiert hast (auch wenn das Studium nicht im Steuerjahr stattfand).
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In der Kategorie "Ausbildung & Studium" gibst du die gezahlten Zinsen bei den Studienkosten an.
Die Zinsen werden dann als Sonderausgaben berücksichtigt.
Weiterführendes Studium (z. B. Master)
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Wähle in "Über dich", dass du angestellt bist.
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Die Kategorie "Arbeit" erscheint. Dort kannst du bei den Kosten für die Arbeit die Option "Zinsen für Studienkredit" auswählen.
Die Zinsen werden dann als Werbungskosten berücksichtigt.
Allgemeine Kredite in der Taxfix-App
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Allgemeine Kredite wie Konsumkredite, Immobilienkredite oder private Darlehen sind in der Taxfix-App nicht berücksichtigungsfähig. Die Absetzbarkeit gilt ausschließlich für Studienkredite unter den oben genannten Voraussetzungen.
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