Beerdigungsinstitut, Trauerfeier oder Grabstätte – viele Ausgaben rund um eine Bestattung sind steuerlich absetzbar. Hier erfährst du, worauf du achten musst und welche Kosten du in der Steuererklärung angeben kannst.
📌 Kurz & Knapp
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Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastung in der Kategorie "Ausgaben" absetzbar.
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Du musst die Kosten selbst getragen haben und rechtlich oder sittlich zur Zahlung verpflichtet sein.
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Absetzbar sind nur Ausgaben, die nicht vom Erbe gedeckt sind.
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Die steuerliche Wirkung tritt erst ein, wenn die Kosten deine zumutbare Belastung übersteigen.
🚀 Dein Guide
Wer trägt die Kosten einer Beerdigung?
Die Erben sind rechtlich verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen. Gibt es keinen Erben oder wird das Erbe ausgeschlagen, müssen in der Regel unterhaltspflichtige Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) die Kosten tragen.
Auch wenn keine rechtliche Pflicht besteht, können sittliche Gründe zur Kostenübernahme führen – etwa aus familiärer Verbundenheit.
➡️ In beiden Fällen – rechtliche oder sittliche Verpflichtung – können Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
In welcher Höhe sind Beerdigungskosten absetzbar?
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Das Finanzamt erkennt in der Regel Beerdigungskosten bis zu 7.500 Euro als angemessen an.
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Übersteigen deine tatsächlichen Kosten diesen Betrag, kann es sein, dass sie nicht vollständig anerkannt werden.
Wichtig: Du musst deine Beerdigungskosten um das verfügbare Erbe kürzen:
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Wird die Beerdigung vollständig durch das Erbe finanziert, kannst du keine Kosten absetzen.
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Nur der Teil der Kosten, der über dem Wert des Erbes liegt, ist abziehbar.
Zum steuerlich relevanten Erbe zählen u. a.:
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Bargeld
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Bankguthaben
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Wertpapiere
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Immobilien (Verkehrswert)
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Schmuck
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Auszahlungen aus Sterbegeldversicherungen
Diese Beerdigungskosten kannst du angeben
Absetzbar sind unmittelbare Bestattungskosten:
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Kosten durch den Tod: Totenschein, Sterbeurkunde, Arztkosten, Leichenschau, Bestattungsinstitut, Sarg/Urne, Todesanzeige
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Trauerfeier: Blumenschmuck, Trauerhalle, Redner, Musik, Träger
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Grabstätte: Grabnutzungsgebühr, Vorbereitung, Denkmal, Pflege
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Weitere Kosten: Zinsen für ein Bestattungsdarlehen, Rückstände des Verstorbenen
🚫 Nicht absetzbar: Bewirtung der Trauergäste, Trauerkleidung
Wie wirken sich die Kosten steuerlich aus?
Beerdigungskosten gelten steuerlich als außergewöhnliche Belastung.
Allerdings gilt ein Selbstbehalt: Die Ausgaben wirken sich erst dann steuermindernd aus, wenn sie deine zumutbare Belastung übersteigen.
Diese Grenze hängt ab von:
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deinem Jahreseinkommen
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deinem Familienstand
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der Anzahl deiner Kinder
💡 Eine genaue Erklärung zur Berechnung der zumutbaren Belastung findest du in unserem Artikel zu außergewöhnlichen Belastungen.
Wo trägst du die Beerdigungskosten in der App ein?
In der Kategorie "Ausgaben" findest du die passende Frage zu unvermeidbaren Kosten (außergewöhnlichen Belastungen).
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Wähle dort die Option "Bestattungskosten" aus.
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Trage anschließend die Art der Kosten (z. B. Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen) und den Betrag ein.
📌 Nur die Kosten, die nicht durch das Erbe gedeckt wurden, dürfen angegeben werden.
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