Wenn du einen neuen Computer oder Laptop kaufst und beruflich nutzt, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung absetzen. Wie das funktioniert und wie dir die Taxfix-App dabei hilft, erfährst du hier.
📌 Kurz & Knapp
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Computer & Zubehör kannst du absetzen, wenn du sie beruflich nutzt.
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Bei mindestens 90 % beruflicher Nutzung sind volle Kosten absetzbar.
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Seit 2021 ist die Sofortabschreibung möglich.
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Die Taxfix-App ermittelt automatisch, was du absetzen kannst.
🚀 Dein Guide
Berufliche Nutzung als Voraussetzung
Wenn du einen Computer oder Laptop für den Beruf nutzt, gilt er als Arbeitsmittel. Die Kosten kannst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Beispiele für berufliche Nutzung:
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E-Mails beantworten
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Recherchen für die Arbeit
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Bewerbungen schreiben
Auch Zubehör kannst du absetzen, z. B.:
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Maus, Tastatur, Monitor
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USB-Stick, Kabel
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Druckerpapier, Patronen
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Software
Volle oder anteilige Kosten absetzen?
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Volle Kosten: Nur bei fast ausschließlich beruflicher Nutzung (mind. 90 %).
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Anteilig: Bei geteilter Nutzung (z. B. 50 % beruflich, 50 % privat).
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Keine Absetzung: Wenn der Computer weniger als 10 % beruflich genutzt wird.
So weist du die berufliche Nutzung nach
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PC-Fahrtenbuch: Datum, Uhrzeit und Zweck notieren (3 Monate reichen meist).
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Schätzung: Liste der beruflichen Aufgaben reicht oft aus.
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50:50-Regel: Wird keine genaue Nutzung nachgewiesen, erkennt das Finanzamt meist 50 % an. Ein Hinweis auf berufliche Nutzung ist trotzdem wichtig.
Abschreibungsregelung bis 2020
Bis 2020 mussten teure Computer über 3 Jahre abgeschrieben werden, wenn sie teurer als bestimmte Beträge waren:
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Vor 2018: max. 487,90 Euro (brutto)
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Ab 2018: max. 952 Euro (brutto)
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2020: max. 1.190 Euro (brutto)
Liegt der Preis darüber, musst du ihn auf 3 Jahre verteilen. Beispiel:
Computer für 1.008 Euro im März 2018 gekauft:
Nutzungsdauer: 36 Monate
Monatlicher Abschreibungsbetrag: 28 Euro
Abschreibungszeitraum:
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2018 (10 Monate): 280 Euro
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2019: 336 Euro
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2020: 336 Euro
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2021 (2 Monate): 56 Euro
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Gesamt: 1.008 Euro
Neue Sofortabschreibung ab 2021
Seit 2021 kannst du die gesamten Kosten im Jahr der Anschaffung absetzen, ohne Verteilung über 3 Jahre. Gilt für Käufe ab 2021. Auch der Restwert älterer Geräte kann ab 2021 sofort angesetzt werden.
Beispiele:
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Computer für 1.500 Euro (100 % beruflich): 1.500 Euro absetzbar
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50 % beruflich: 750 Euro absetzbar
Belege aufbewahren
Belege und Rechnungen musst du nicht mit der Steuererklärung einreichen. Hebe sie gut auf und reiche sie nur nach Aufforderung des Finanzamts ein.
Kosten in der Taxfix-App angeben
Die App hilft dir Schritt für Schritt und berechnet automatisch, ob eine Abschreibung nötig ist.
So gehst du vor:
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Wähle im Bereich "Arbeit" aus.
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Antworte auf die Frage zu beruflichen Ausgaben mit "Elektronische Geräte".
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Wähle "Computer/Laptop" als Gerätetyp.
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Gib den Kaufpreis und das Kaufdatum ein.
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Wähle den beruflichen Nutzungsanteil (z. B. 50 %).
Die App berechnet automatisch:
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ob du die Kosten sofort absetzen kannst,
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oder eine Abschreibung notwendig ist.
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
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Wir sind für dich da! Kontaktiere ganz einfach unser Support-Team: support@taxfix.de