Schaffst du dir einen neuen Computer oder dazugehörige Geräte an, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Die Taxfix-App hilft dir dabei, die relevanten Angaben korrekt zu machen und berechnet automatisch, ob eine Sofortabschreibung möglich ist oder nicht.
📌 Kurz & Knapp
- Computer zählen zu den Arbeitsmitteln
- Berufliche Nutzung muss glaubhaft gemacht werden
- Voller Abzug möglich bei ≥90% beruflicher Nutzung
- Seit 2021: Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr
- Belege aufbewahren, aber nicht mitschicken
🚀 Dein Guide
- Berufliche Nutzung als Voraussetzung
- Kann ich die vollen Kosten absetzen?
- Wie weise ich die berufliche Nutzung nach?
- Abschreibungsregelung bis 2020
- Neue Regelung ab 2021
- Belege aufbewahren
- So gibst du die Kosten in der Taxfix-App an
Berufliche Nutzung als Voraussetzung
Computer und dazugehörige Geräte gelten als Arbeitsmittel, wenn sie für den Job angeschafft und genutzt werden. Kosten für Arbeitsmittel kannst du als sogenannte Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben – also beruflich veranlasste Ausgaben, die deine Steuerlast mindern können.
Dazu gehören unter anderem:
- Laptop, Monitor, Tastatur, Maus
- Drucker, Scanner, Kabel
- Headset, Kopfhörer
- Software und Programme
Eine berufliche Nutzung liegt z. B. vor, wenn du:
- berufliche E-Mails bearbeitest
- Bewerbungen schreibst
-
Recherchen für die Arbeit machst
Kann ich die vollen Kosten absetzen?
- 100% Abzug bei ≥90% beruflicher Nutzung
- Teilweiser Abzug möglich, z. B. 50% beruflich / 50% privat
-
Kein Abzug bei <10% beruflicher Nutzung
Wie weise ich die berufliche Nutzung nach?
- Schätzung: z. B. 50:50-Nutzung mit kurzer Begründung
- Nutzungsprotokoll (3 Monate): Datum, Uhrzeit, Nutzung
Oft reicht eine kurze Aufstellung deiner beruflichen Nutzung. Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass der Arbeitgeber Arbeitsmittel stellt.
Abschreibungsregelung bis 2020
Bis 2020 galt für Computer eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Die Kosten wurden anteilig über die Monate verteilt.
Grenzwerte für Sofortabschreibung:
- bis 2017: max. 487,90€
- ab 2018: max. 952,00€
- 2020: max. 952,00€
Liegt der Kaufpreis darüber, wird er auf 36 Monate verteilt. Die App berechnet diesen Abschreibungsbetrag automatisch.
Neue Regelung ab 2021
Seit 2021 kannst du Computer sofort absetzen – eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die verkürzte Nutzungsdauer gilt automatisch. Laut BMF-Schreiben vom 26.02.2021 beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computer und Software nur noch ein Jahr.
Beispiel: Abschreibung eines Computers
Beispiel 1: Kauf im Jahr 2020 (Abschreibung über 3 Jahre)
Du hast im Mai 2020 einen Computer für 1.200 € gekauft und nutzt ihn vollständig für die Arbeit. Da der Betrag die damalige Sofortabschreibungsgrenze übersteigt, musst du ihn über 3 Jahre abschreiben. Die monatliche Abschreibung beträgt:
1.200 € ÷ 36 Monate = 33,33 € pro Monat
Du kannst die Kosten gestaffelt pro Jahr absetzen:
Zeitraum |
Monate |
Absetzbarer Betrag |
---|---|---|
Mai – Dez 2020 |
8 |
266,64 € |
Jan – Dez 2021 |
12 |
399,96 € |
Jan – Dez 2022 |
12 |
399,96 € |
Jan – Apr 2023 |
4 |
133,32 € |
Gesamt: 1.200 € über 36 Monate
Bei anteiliger Nutzung (z. B. 50 % beruflich) kannst du entsprechend nur die Hälfte der Beträge absetzen.
Beispiel 2: Kauf im Jahr 2022 (Sofortabschreibung)
Du hast im Mai 2022 einen Laptop für 1.500 € gekauft und nutzt ihn zu 90 % beruflich. Da ab 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr gilt, kannst du die gesamten 1.500 € im Steuerjahr 2022 absetzen.
Wäre der Nutzungsanteil nur 50 %, dürftest du entsprechend 750 € ansetzen.
Belege aufbewahren
Rechnungen und Quittungen musst du nicht direkt mitschicken. Hebe sie aber gut auf – das Finanzamt kann sie bei Rückfragen anfordern.
So gibst du die Kosten in der Taxfix-App an
Bevor du die Kosten angeben kannst, musst du in der Kategorie "Über dich" angeben, dass du im jeweiligen Jahr angestellt warst. Danach erscheint im weiteren Verlauf die Kategorie "Arbeit".
Dort wirst du gefragt, ob du etwas für die Arbeit gekauft hast. Antworte hier mit "Ja" und wähle anschließend "Elektronische Geräte und Programme" aus.
- Wähle dort die passende Geräteart, z. B. "Computer/Laptop"
- Gib den vollen Kaufpreis ein
- Wähle den beruflichen Nutzungsanteil (z. B. 50%)
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
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