Du bist beruflich unterwegs gewesen? Dann kannst du viele der entstandenen Reisekosten steuerlich absetzen. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten du konkret angeben kannst.
📌 Kurz & Knapp
- Dienstreisen müssen beruflich veranlasst sein. Du kannst sie in der Kategorie "Arbeit" angeben.
- Nur Kosten ohne Arbeitgebererstattung sind absetzbar.
- Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung und Nebenkosten zählen dazu.
- Belege solltest du aufbewahren.
- Die App berechnet automatisch gültige Pauschalen für Fahrt und Verpflegung.
🚀 Dein Guide
- Voraussetzungen für den Abzug
- Welche Kosten sind absetzbar?
- Wo trägst du die Reisekosten in der App ein?
Voraussetzungen für den Abzug
Damit das Finanzamt deine Reisekosten anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, dass deine Reise beruflich veranlasst war und du die Kosten selbst getragen hast.
Zu den Reisekosten zählen:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Reisenebenkosten
- Übernachtungskosten
Diese kannst du als Werbungskosten angeben, wenn du außerhalb deiner Wohnung und der üblichen Arbeitsstätte beruflich tätig warst und die Kosten nicht oder nur teilweise vom Arbeitgeber übernommen wurden.
Wichtig: Halte Quittungen bereit (z. B. für Tickets, Hotel, Maut). Wenn dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten getragen hat, gib an, was du selbst gezahlt hast.
Welche Kosten sind absetzbar?
Fahrtkosten
- Mit eigenem Auto: 30 Cent/km (Hin- und Rückweg), Motorrad: 20 Cent/km
- Mit Bahn, Bus oder Flug: Abrechnung nach Ticketpreis
- Dienstwagen: keine Absetzung möglich
Beispiel: Dienstreise Berlin–Hamburg (289 km): 2 x 289 km x 0,30 € = 173,40 €
Verpflegungsmehraufwand (Spesen)
Die Pauschalen richten sich nach der Dauer deiner Abwesenheit vom Wohnort bzw. deiner regelmäßigen Arbeitsstätte:
Abwesenheit | Pauschale |
---|---|
Mehr als 8 Stunden | 14 € |
Anreise- oder Abreisetag | 14 € |
24 Stunden / mit Übernachtung | 28 € |
Beispiel für eine dreitägige Geschäftsreise:
- Tag 1 (Anreise, >8 Std. Abwesenheit): 14 €
- Tag 2 (voller Tag, 24 Std.): 28 €
- Tag 3 (Abreise, >8 Std. Abwesenheit): 14 €
Gesamt: 56 € Verpflegungspauschale
Für Auslandsreisen gelten teilweise andere Pauschalen.
Übernachtung und Reisenebenkosten
- Hotelkosten
- Park-, Maut-, Taxi- und Gepäckgebühren
- Eintritt für berufliche Veranstaltungen
-
Keine Absetzung möglich: Minibar, Massagen, private Käufe, Kleidung
Wo trägst du die Reisekosten in der App ein?
Nachdem du in der Kategorie "Über dich" angegeben hast, dass du angestellt warst, erscheint die Kategorie "Arbeit". Dort kannst du nach den Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung deine Reisekosten angeben:
- Hattest du wegen deiner Arbeit Fahrten wie z. B. Arbeitsweg oder Geschäftsreisen?
- Wähle dann die Option „Anderer Ort (Geschäftsreise, Kunde, Baustelle)“ – auch eine Geschäftsreise ins Ausland zählt dazu.
👉 Anschließend fragt die App:
- Wie du gereist bist (Fahrzeug, Strecke etc.)
- Ob und welche Spesen, Pauschalen oder Abwesenheiten es gab
- Ob es Erstattungen vom Arbeitgeber gab
- Welche Reisenebenkosten (z. B. Hotel, Parken, Maut) angefallen sind
💡 Die App berechnet automatisch die gültigen Pauschalen für Kilometer und Verpflegung.
⚠️ Wichtig: Gib denselben Reisetag nicht mehrfach an – er zählt nur einmal für die Berechnung. Nur nicht vollständig erstattete Abwesenheiten solltest du angeben. Prüfe z. B., ob du kostenlose Mahlzeiten oder Tagesspesen erhalten hast. Beachte auch die sogenannte Dreimonatsfrist: Sie bedeutet, dass du keine Verpflegungspauschalen mehr geltend machen kannst, wenn du länger als drei Monate regelmäßig am gleichen Ort tätig warst.
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
Hast du noch Fragen?
Wir sind für dich da! Kontaktiere ganz einfach unser Support-Team: support@taxfix.de