Du bekommst BAföG während deiner Ausbildung oder deines Studiums? Hier erfährst du, ob das steuerlich eine Rolle spielt.
📌 Kurz & Knapp
- BAföG ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung stehen.
- Es gilt als Ausbildungsbeihilfe – nicht als Einkommen.
- Rückzahlungen ohne Zinsen kannst du nicht absetzen.
- Zinsen bei verspäteter Rückzahlung oder Aufstiegs-BAföG kannst du angeben.
🚀 Dein Guide
- Was ist BAföG?
- Muss ich BAföG in der Steuererklärung angeben?
- Kann ich BAföG-Rückzahlungen absetzen?
- Was gilt beim Aufstiegs-BAföG?
Was ist BAföG?
BAföG ist eine staatliche Förderung für Schüler und Studenten. Es soll helfen, die Ausbildung zu finanzieren – unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Das bekommst du:
- Schüler: BAföG als Vollzuschuss – du musst nichts zurückzahlen.
- Studenten: Hälfte Zuschuss, Hälfte zinsfreies Darlehen – Rückzahlung nach dem Studium.
Wie viel BAföG du bekommst, hängt ab vom Einkommen deiner Eltern oder deines Partners, deinem eigenen Einkommen und deinem Vermögen.
Muss ich BAföG in der Steuererklärung angeben?
Nein. BAföG ist steuerfrei. Es zählt als Ausbildungsbeihilfe und nicht als Arbeitslohn oder Einkommen. Du musst es daher nicht in der Steuererklärung angeben.
💡 Wenn du BAföG erhältst, kannst du die App trotzdem nutzen – deine Förderung steht dem nicht im Weg. Es zählt als Ausbildungsbeihilfe und nicht als Arbeitslohn oder Einkommen. Du musst es daher nicht in der Steuererklärung angeben.
Kann ich BAföG-Rückzahlungen absetzen?
Die Rückzahlung selbst ist nicht absetzbar – weil sie zinsfrei ist. Nur wenn Zinsen anfallen, zum Beispiel bei verspäteter Rückzahlung, kannst du diese Zinsen in der Steuererklärung angeben.
💡 Mehr dazu: Wie setze ich meinen Bildungskredit in der Steuererklärung ab?
Was gilt beim Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) unterstützt Fortbildungen wie Meister, Erzieher oder Fachwirt. Neben dem Zuschuss kannst du ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Die Zinsen daraus kannst du im Zahlungsjahr als Werbungskosten absetzen, wenn du sie tatsächlich gezahlt hast.
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