Scheidungen können teuer sein – vor allem durch Anwalts- und Gerichtskosten. Doch was davon kannst du bei der Steuer geltend machen?
📌 Kurz & Knapp
- Seit 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar.
- Zu den nicht abziehbaren Kosten zählen unter anderem Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Fahrtkosten.
- Eine Ausnahme besteht nur, wenn ohne die Aufwendungen die Existenzgrundlage gefährdet wäre – was in der Praxis äußerst selten ist.
- Die Taxfix-App fragt Scheidungskosten nicht ab, da sie steuerlich nicht berücksichtigt werden.
🚀 Dein Guide
- Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
- Was galt vor 2013?
- Was gilt seit 2013?
- Werden Scheidungskosten in der App berücksichtigt?
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Bei einer Trennung fallen oft hohe Kosten an – z. B. für den Scheidungsanwalt, das Familiengericht oder notwendige Gutachten. Auch die Anfahrt zu Terminen kann teuer werden.
Was galt vor 2013?
Bis Ende 2012 konntest du viele dieser Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Das betraf zum Beispiel:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Gutachterhonorare
- Fahrtkosten zum Anwalt oder Gericht
Was gilt seit 2013?
Seit dem 1. Januar 2013 sind diese Kosten steuerlich nicht mehr absetzbar. Grund: Der Gesetzgeber hat den Abzug solcher Zivilprozesskosten weitgehend abgeschafft – dazu zählen auch Scheidungskosten.
Werden Scheidungskosten in der App berücksichtigt?
Nein. Da Scheidungskosten nicht mehr absetzbar sind, fragt die Taxfix-App diese Ausgaben nicht ab.
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