Die App unterstützt aktuell keine Fälle mit ausländischen Einkünften, die unter das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fallen.
📌 Kurz & Knapp
- Die Taxfix-App unterstützt derzeit keine Fälle, die unter das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fallen.
- Bei Einkünften aus dem Ausland, für die ein DBA gilt, ist die Nutzung der App nicht möglich.
- Typische Fälle sind zum Beispiel Arbeitslohn aus der Schweiz oder Kapitalerträge von Banken in den USA – auch solche Einkünfte fallen unter das Doppelbesteuerungsabkommen.
- In solchen Fällen empfehlen wir, eine individuelle Beratung durch eine Steuerfachperson einzuholen.
🚀 Dein Guide
- Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
- Wird das DBA in der Taxfix-App berücksichtigt?
- Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?
Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Es regelt, wie Einkünfte, die in mehreren Ländern besteuert werden könnten, aufgeteilt werden, um eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden.
Typische Fälle betreffen z. B. Arbeitnehmende, die in einem Land wohnen, aber im anderen arbeiten oder ausländische Kapitalerträge erzielen.
Wird das DBA in der Taxfix-App berücksichtigt?
Nein. Die Taxfix-App berücksichtigt aktuell keine Regelungen aus dem Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn deine Steuererklärung Angaben erfordert, bei denen das DBA angewendet werden müsste, kannst du deine Erklärung nicht mit Taxfix abgeben.
Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?
Wenn du ausländische Einkünfte hast, die unter ein DBA fallen, empfehlen wir dir:
- Dich direkt an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu wenden.
- Alternativ kannst du dich beim Finanzamt beraten lassen.
💡 Tipp: Für viele Nutzerinnen und Nutzer ohne DBA-relevante Einkünfte ist die App weiterhin problemlos nutzbar.
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