Die Zusammenveranlagung ermöglicht es Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, ihre Steuererklärung gemeinsam abzugeben. Dabei werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet und zusammen versteuert.
📌 Kurz & Knapp
- Bei der Zusammenveranlagung wird das Einkommen beider Partner gemeinsam versteuert.
- Das Ehegattensplitting kann die Steuerlast deutlich senken.
- Jedes Jahr könnt ihr neu entscheiden, welche Veranlagungsart ihr wählt.
- In der Taxfix App könnt ihr bequem gemeinsam eure Erklärung einreichen.
🚀 Dein Guide
- Was ist der Vorteil der Zusammenveranlagung?
- Wie funktioniert die Zusammenveranlagung?
- Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung
- Haftung bei Zusammenveranlagung
- Kann man die Veranlagungsart wechseln?
- Was passiert bei einer Trennung im Steuerjahr?
- Wie können wir unsere Steuererklärung gemeinsam einreichen?
Was ist der Vorteil der Zusammenveranlagung?
Das sogenannte Ehegattensplitting wird bei der Zusammenveranlagung angewendet. Diese Methode kann eure Steuerlast senken – besonders dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der gemeinsame Steuersatz liegt dadurch oft niedriger als bei zwei Einzelveranlagungen.
Wie funktioniert die Zusammenveranlagung?
Das Finanzamt zählt eure beiden Einkommen zusammen und behandelt es so, als hätte jede Person genau die Hälfte verdient. Für diese Hälfte wird die Steuer berechnet und anschließend verdoppelt.
💡 Dadurch wirkt sich das niedrigere Einkommen des einen Partners positiv auf die Steuerbelastung des anderen aus – ihr spart insgesamt Steuern.
Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung
Ihr könnt euch zusammen veranlagen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Verheiratet oder verpartnert: Eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss bestehen.
- Nicht dauerhaft getrennt: Ihr müsst mindestens an einem Tag im Steuerjahr zusammengelebt haben.
- Unbeschränkte Steuerpflicht: Beide müssen in Deutschland steuerpflichtig sein – z. B. durch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Die Entscheidung für die Zusammenveranlagung trefft ihr direkt in der Steuererklärung – und könnt sie jedes Jahr neu wählen.
Haftung bei Zusammenveranlagung
Bei einer gemeinsamen Veranlagung haftet ihr auch gemeinsam für die Steuer. Das Finanzamt kann die gesamte Summe von beiden einfordern – egal, wer mehr verdient hat. Ihr erhaltet einen gemeinsamen Steuerbescheid.
Kann man die Veranlagungsart wechseln?
Ja. Ihr könnt jedes Jahr neu entscheiden, ob ihr euch gemeinsam oder getrennt veranlagen wollt. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn sich eure Einkommensverhältnisse geändert haben.
Was passiert bei einer Trennung im Steuerjahr?
Wenn ihr dauerhaft getrennt lebt, ist die Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Dann müsst ihr getrennte Steuererklärungen abgeben – auch wenn ihr noch nicht geschieden seid.
Wie können wir unsere Steuererklärung gemeinsam einreichen?
Mit Taxfix geht das ganz einfach:
- Wählt zuerst das Steuerjahr.
- In der Kategorie „Über dich“ gebt ihr an, dass ihr verheiratet oder verpartnert seid.
- Bestätigt, dass ihr gemeinsam abgeben möchtet.
Die Fragen für den Partner oder die Partnerin erscheinen in einer anderen Farbe – so könnt ihr eure Angaben bequem nacheinander eingeben.
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
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