Wer krank wird oder aus anderen Gründen nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann, ist sehr wahrscheinlich auf sie angewiesen: die Einkommensersatzleistung bzw. Lohnersatzleistung. Was sich dahinter verbirgt und wie du diese Leistungen in der Taxfix App angibst, erklären wir dir hier.
Inhalt:
- Was sind Einkommensersatzleistungen?
- Was gehört nicht dazu?
- Wie wirken sich Lohnersatzleistungen auf die Steuer aus? Muss ich eine Steuererklärung einreichen?
- Wie gebe ich Lohnersatzleistungen in der Taxfix App an?
Was sind Einkommensersatzleistungen?
Wie der Name bereits verrät, sollen diese Leistungen das Einkommen ersetzen. Meist geschieht dies nicht in voller Höhe und muss vorher rechtzeitig beantragt werden.
Gängige Lohnersatzleistungen sind unter anderem:
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld (inkl. Zuschuss)
- Übergangsgeld
- Unterhaltsgeld als Zuschuss
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- Eingliederungshilfe
- Verletztengeld
- Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI)
Was gehört nicht dazu?
Folgende Leistungen gehören nicht zu den Lohnersatzleistungen und werden daher steuerlich anders behandelt:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV) / Bürgergeld
- Wohngeld
- Kindergeld
- Sozialhilfe
- Streikgelder
- Krankentagegelder einer privaten Versicherung
Wie wirken sich Lohnersatzleistungen auf die Steuer aus? Muss ich eine Steuererklärung einreichen?
Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, das heißt, darauf entfällt keine Einkommensteuer. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt betrachtet Lohnersatzleistungen als Steigerung deiner finanziellen Kraft und setzt für dein restliches zu versteuerndes Einkommen einen höheren Steuersatz an.
Da Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabepflicht für die Steuererklärung: Wenn deine jährlichen Einnahmen aus Lohnersatzleistungen insgesamt höher als 410 Euro sind, musst du eine Steuererklärung einreichen.
Wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, gilt eine allgemeine Frist bis zum 31. Juli des Folgejahres.