Du packst deine Koffer und ziehst für deinen Traumjob in eine neue Stadt? Dein Arbeitgeber versetzt dich an einen neuen Standort? Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du bestimmte Umzugskosten geltend machen. Welche das sind und wie du sie in der Taxfix-App erfasst, erläutern wir dir hier. Im unten eingefügten Video erklären wir dir die Angabe Schritt für Schritt.
Inhalt:
- Wann ist ein Umzug berufsbedingt?
- Umzug aus privaten Gründen oder für das Studium
- Beruflicher Umzug aus dem Ausland nach Deutschland oder von Deutschland ins Ausland
- Welche Kosten kannst du absetzen?
- Die Umzugskostenpauschale
- Was kannst du nicht absetzen?
- So gibst du berufsbedingte Umzugskosten in der Taxfix-App an (Video)
Wann ist ein Umzug berufsbedingt?
Kosten für einen berufsbedingten Umzug kannst du als Werbungskosten geltend machen.
Berufliche Gründe für den Umzug liegen vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du kannst durch die neue Wohnung deine tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde (Hin- und Rückfahrt) verringern
- Du trittst deine allererste Arbeitsstelle an
- Du ziehst aufgrund einer Versetzung oder der Verlegung der Betriebsstätte durch deinen Arbeitgeber um
- Dein Umzug steht mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung in Zusammenhang
- Du ziehst durch die Arbeit in eine Dienstwohnung ein- oder aus
Um dem Finanzamt nachzuweisen, dass es sich um einen berufsbedingten Umzug handelt, eignet sich beispielsweise der neue Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Betriebs.
Generell gilt aber: Wenn dein Arbeitgeber die Umzugskosten übernimmt, kannst du sie nicht von der Steuer absetzen. Übernimmt dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten, musst du deine Kosten in der Steuererklärung entsprechend kürzen. Absetzen kannst du nur, was du selber gezahlt hast.
Umzug aus privaten Gründen oder für das Studium
Wenn die oben genannten Kriterien nicht zutreffen, gilt dein Umzug nicht als berufsbedingt. Gewisse Umzugskosten kannst du allerdings auch dann absetzen, wenn du aus privaten Gründen umziehst; dazu informieren wir dich hier.
Wenn du für dein Studium den Wohnort wechselst, kannst du deine Kosten möglicherweise als Sonderausgaben oder auch als Werbungskosten geltend machen - dies ist abhängig von der Art des Studiums und dem angestrebten Abschluss. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Beruflicher Umzug aus dem Ausland nach Deutschland oder von Deutschland ins Ausland
Wenn du aus dem Ausland für einen neuen Job nach Deutschland ziehst oder Deutschland aus beruflichen Gründen verlässt, kannst du deine Umzugskosten ebenfalls steuerlich geltend machen.
Bei einem berufsbedingten Umzug aus dem Ausland nach Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für einen innerdeutschen Umzug aus beruflichen Gründen. Du kannst dich bei den absetzbaren Kosten und der Angabe in der App an den Informationen in diesem Artikel orientieren.
Bist du allerdings für einen neuen Job aus Deutschland ins Ausland umgezogen, kannst du deine Umzugskosten nur in Verbindung mit deinem ausländischen Gehalt geltend machen. Wie das genau geht und worauf du achten musst, erläutern wir dir hier.
Welche Kosten kannst du absetzen?
Hier wird zwischen allgemeinen und sonstigen Umzugskosten unterschieden. Bei einem berufsbedingten Umzug kannst du beides steuerlich geltend machen.
Zu den allgemeinen Kosten gehören unter anderem:
- Notwendige Reisekosten zur Umzugsvorbereitung
- Der Umzug selbst (Packen und Transport)
- Doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate
- Makler- und Besichtigungskosten (z.B. Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen)
- Reparaturen für Transportschäden
- Nachhilfekosten für deine Kinder, beispielsweise wenn du in ein anderes Bundesland ziehst und daher Nachhilfebedarf besteht
Die allgemeinen Kosten sind in voller Höhe abzugsfähig, allerdings benötigst du dafür alle Quittungen und Belege.
Zu den sonstigen Umzugskosten gehören Aufwendungen für:
- Annoncen zur Wohnungssuche
- Ummeldegebühren
- Verpflegung deiner Umzugshelfer:innen
- Renovierung / Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
- Anbringen von Lampen
- Einbau von Küche und anderen Geräten
Diese sonstigen Kosten kannst du entweder in ihrer tatsächlichen Höhe, oder als Umzugskostenpauschale absetzen. Entscheidest du dich für die tatsächlichen Kosten, benötigst du Quittungen und Belege.
Die Umzugskostenpauschale
Mit der Umzugskostenpauschale sind Einzelnachweise nicht nötig. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Zeitpunkt deines Umzugs und der Anzahl der Personen im Haushalt:
Zeitpunkt des Umzugs | Verheiratete oder Alleinerziehende | Ledige | Je weitere, zum Haushalt gehörende Person |
ab 1. Februar 2017 | 1.528 Euro | 764 Euro | 337 Euro |
ab 1. März 2018 | 1.573 Euro | 787 Euro | 347 Euro |
ab 1. April 2019 | 1.622 Euro | 811 Euro | 357 Euro |
ab 1. März 2020 | 1.639 Euro | 820 Euro | 361 Euro |
Für Umzüge im Juni 2020 oder später gelten folgende Werte:
Zeitpunkt des Umzugs | Berechtigte Person, die berufsbedingt umzieht | Jede weitere Person (Ehepartner:in, Lebenspartner:in, Kinder) | Berechtigte Person, die berufsbedingt umzieht und vorher keine eigene Wohnung hatte |
ab 1. Juni 2020 | 860 Euro | 573 Euro | 172 Euro |
ab 1. April 2021 | 870 Euro | 580 Euro | 174 Euro |
ab 1. April 2022 | 886 Euro | 590 Euro | 177 Euro |
Die Umzugspauschale erhöht sich um 50%, wenn man innerhalb von 5 Jahren ein zweites Mal berufsbedingt umzieht und dabei vor und nach den Umzügen ein eigener Hausstand bestand (also etwa nicht bei Auszug aus dem Elternhaus).
Taxfix macht es dir einfach: In unserer App kannst du angeben, ob du die Umzugskostenpauschale nutzen möchtest. Die auf dich zutreffende Pauschale wird dann automatisch für dich ermittelt. Unten zeigen wir dir, wie das geht.
Was kannst du nicht absetzen?
Nicht absetzbar sind folgende Aufwendungen:
- Anschaffung neuer Möbel
- Möbeleinlagerungskosten
- Renovierungskosten für die neue Wohnung
- Kosten, die mit Wohneigentum in Zusammenhang stehen: z.B. Verluste und Maklerkosten, die sich beim Verkauf eines Eigenheims ergeben
- Gleiches gilt für Maklerkosten, die aus einem Wohnungs- oder Hauskauf resultieren