Als Student:in kannst du viele Kosten für dein Studium von der Steuer absetzen. Wir zeigen dir, welche Kosten du absetzen kannst und wie du sie in der Taxfix-App angibst.
Inhalt
- Erst- oder Zweitausbildung?
- Welche Kosten kann ich absetzen?
- So gibst du deine Kosten für das Studium in der Taxfix-App an (Video)
Erst- oder Zweitausbildung?
Die Frage, ob es sich bei deinem Studium um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt, ist wichtig - denn beide werden steuerlich unterschiedlich behandelt:
- In deiner Erstausbildung befindest du dich, so lange du zwischen deiner Schulzeit und deiner Ausbildung keinen weiteren Ausbildungs- oder Studienabschluss erworben hast. Wenn du beispielsweise direkt nach der Schule mit dem Bachelor-Studium beginnst, handelt es sich um eine Erstausbildung. In diesem Fall darfst du maximal 6.000 Euro deiner Ausbildungskosten als Sonderausgaben absetzen. Sie wirken sich jedoch steuerlich nur dann aus, wenn du im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte hattest.
- Wer sich in seiner Zweitausbildung befindet, darf seine Ausbildungskosten hingegen in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Das gilt beispielsweise für ein Master-Studium. In diesem Fall ist auch ein sogenannter Verlustvortrag möglich – das heißt, du kannst deine Verluste bzw. Kosten mit ins Folgejahr nehmen. Das ist vorteilhaft, wenn du während des Studiums keine oder nur geringe steuerpflichtige Einkünfte hattest.
Für ein duales Studium gilt eine Sonderregelung:
Machst du ein Hochschulstudium mit integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen, verdienst also in deinem Studium Geld und bist angestellt, dann darfst du all deine Ausbildungskosten in vollem Umfang als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt etwa auch für ein duales Bachelor-Studium.
Beachte: Erstausbildung und Erststudium sind nicht dasselbe:
Auch wenn für viele das Erststudium auch die Erstausbildung darstellt, sind die Begriffe steuerlich nicht dasselbe.
Eine Zweitausbildung ist jede Ausbildung, die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Ausbildung, Studium) absolviert wird. Das bedeutet, dass auch dein Erststudium (z.B. Bachelor, Diplom) unter gewissen Umständen als Zweitausbildung zählen kann – beispielsweise, wenn du vorher bereits eine Berufsausbildung absolviert hast. Trifft dies auf dich zu, kannst du deine Ausgaben als Student im vollen Rahmen als Werbungskosten absetzen.
Klingt kompliziert? Die gute Nachricht für dich: Die Taxfix-App erkennt anhand deiner Angaben automatisch, ob deine Aufwendungen für das Studium als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind, und berücksichtigt sie entsprechend bei Berechnung deiner Steuer. Wie du die Kosten angibst, erläutern wir dir unten.
Welche Kosten kann ich absetzen?
Kosten für das Studium, die du von der Steuer absetzen kannst, sind beispielsweise:
- Studiengebühren
- Semesterbeitrag
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten
- Computer/Laptop
- Fachliteratur & Schreibmaterial
- Studienkreditzinsen
- Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Studienreisen
- Home Office
So gibst du deine Kosten für das Studium in der Taxfix-App an
Gib in der Taxfix-App in der Kategorie "Allgemeine Fragen" an, dass du studiert hast. Wenn du neben deinem Studium Geld verdient hast, kannst du das hier ebenfalls erfassen.
Hast du nebenher gearbeitet, kannst du dein Gehalt in der Kategorie “Einkommen” erfassen. Gib hier einfach die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung an. Alle Ausgaben, die dir im Rahmen deines Nebenjobs, deines Praktikums oder deiner Werkstudententätigkeit entstanden sind, kannst du in der Kategorie “Arbeit” angeben. Diese Kategorie öffnet sich, wenn du steuerpflichtige Einkünfte erzielt hast.
Ausgaben, die du im Rahmen deines Studiums hattest, erfasst du schließlich in der Kategorie “Bildung”. Wie du diese Kosten in der Taxfix-App eintragen kannst, zeigen wir dir in diesem Video: