Die Abgabefristen für Steuererklärungen hängen davon ab, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder sie freiwillig einreichst. Hier findest du eine Übersicht, damit du den Überblick behältst.
- Fristen bei Abgabepflicht
- Individuelle Fristen
- Fristen bei freiwilligen Abgabe
- Fristverlängerung auf Antrag
- Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
- Fristverlängerung bei Steuerberatung
Fristen bei Abgabepflicht
Wenn du verpflichtet bist, eine Steuererklärung einzureichen und sie selbst erstellst und einreichst, gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist.
Wenn du die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nimmst, wie bei unserem Experten-Service, verlängert sich deine Abgabefrist automatisch 😎. Mehr dazu erfährst du weiter unten im Artikel.
💡 Gut zu wissen: Abgabefristen pro Steuerjahr
- Steuererklärung 2024 → Abgabefrist: 31. Juli 2025
👉 Die Fristen für frühere Steuerjahre mit Abgabepflicht sind bereits abgelaufen.
👉 Jedes Steuerjahr hat eine eigene Abgabefrist, die sich je nach gesetzlichen Regelungen ändern kann. Verpasst du die Frist, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben.
Individuelle Fristen
Wenn das Finanzamt dich schriftlich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, legt es dabei eine individuelle Frist fest. Diese Frist ist verbindlich und wird dir in der Aufforderung mitgeteilt.
Solltest du die festgelegte Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten können – etwa durch Krankheit, unvorhergesehene persönliche Umstände oder eine berufliche Belastung – kannst du beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.
Fristen bei freiwilligen Abgabe
Falls du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, hast du vier Jahre Zeit, um deine Steuererklärung rückwirkend einzureichen. Die Frist endet immer am 31. Dezember des vierten Folgejahres.
💡 Gut zu wissen: Welche Jahre kannst du 2025 noch freiwillig einreichen?
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Im Jahr 2025 kannst du Steuererklärungen für folgende Jahre nachträglich abgeben:
- 2021 (Frist endet am 31. Dezember 2025)
- 2022
- 2023
- 2024
Fristverlängerung auf Antrag
Wenn du abgabepflichtig bist, deine Steuererklärung selbst erstellst und aus wichtigen Gründen die Frist nicht einhalten kannst, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen.
👉 So funktioniert der Antrag auf Fristverlängerung:
- Schriftliche Beantragung: Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
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Gründe angeben: Typische Gründe sind z. B.:
- Krankheit oder Krankenhausaufenthalt.
- Unvorhergesehene persönliche oder berufliche Umstände, wie plötzliche Belastungssituationen.
💡 Wichtig zu wissen:
- Stelle den Antrag unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist.
- Begründe deinen Antrag möglichst konkret und verständlich.
- Falls erforderlich, füge Nachweise bei, z. B. ein ärztliches Attest oder einen Nachweis über berufliche Verpflichtungen.
Das Finanzamt prüft deinen Antrag und entscheidet, ob es die Verlängerung gewährt. Wird dein Antrag auf Fristverlängerung nicht bewilligt und du reichst die Steuererklärung verspätet ein, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung. Bei längerer Verspätung können zusätzlich Zinsen (0,5 % pro Monat) auf eventuell nachzuzahlende Steuern anfallen.
Es lohnt sich also, frühzeitig aktiv zu werden!
Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
Fristverlängerung bei Steuerberatung
Beauftragst du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, wie z.B. unseren Experten-Service, verlängert sich die Abgabefrist deiner abgabepflichtigen Steuererklärung automatisch – ganz ohne Antrag.
💡 Verlängerte Abgabefristen mit Steuerberatung:
- Steuererklärung 2023 → Abgabefrist: 2. Juni 2025
- Steuererklärung 2024 → Abgabefrist: 30. April 2026
Diese Verlängerung ist gesetzlich geregelt und gilt unabhängig davon, ob du selbst zusätzliche Gründe für eine Verlängerung hast. Sie ermöglicht Steuerberatern, ihre Mandanten mit mehr zeitlichem Spielraum zu betreuen.
⚠️ Wichtig: Auch bei einer verlängerten Frist solltest du frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.