Wenn dein Kind im Wechselmodell betreut wird, kannst du das in der Taxfix-App ganz einfach angeben – in der Kategorie „Kinder“. Hier erfährst du, wie du dabei vorgehst.
📌 Kurz & Knapp
- Die Kategorie „Kinder“ erscheint, wenn du zu Beginn angibst, dass du Kinder hast.
- Ab 2023 ist die Steuer-ID deines Kindes Pflicht. Du findest sie zum Beispiel im Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern oder auf dem letzten Kindergeldbescheid.
- Du kannst das Wechselmodell über die Wohnsituation abbilden.
- Die App stellt anhand deiner Angaben fest, ob du als alleinerziehend gelten könntest.
🚀 Dein Guide
- Wo findest du die Kinderangaben in der App?
- Wie gibst du das Wechselmodell an?
- Wie prüft die App den Alleinerziehenden-Status?
- Was gilt beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
- Was gilt für Kinderunterhalt?
Wo findest du die Kinderangaben in der App?
Die Kategorie „Kinder“ erscheint nur, wenn du in der Sektion „Über dich“ angegeben hast, dass du Kinder hast.
👉 Hinweis: Seit dem Steuerjahr 2023 musst du die Steuer-ID deines Kindes angeben. Du findest das Eingabefeld direkt in der Kategorie „Kinder“, wenn du Angaben zu deinem Kind machst – meist gleich nach der Frage zum Namen.
Die Steuer-ID findest du zum Beispiel im Informationsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern oder auf dem letzten Kindergeldbescheid.
💡 Mehr Infos zur Steuer-ID und zur Steuernummer findest du in diesem Artikel: Steuer-ID und Steuernummer – was ist der Unterschied?
Wie gibst du das Wechselmodell an?
Die Betreuung im Wechselmodell wird über die Wohnsituation deines Kindes erfasst. Beantworte hierzu folgende Fragen in der App:
- Wo hat dein Kind gelebt?
- Hat dein Kind im In- oder Ausland gewohnt?
- Wie lange hat es jeweils an den Wohnorten gelebt?
- Wenn das Wechselmodell ganzjährig bestand, gib den Zeitraum 01.01. bis 31.12. an.
- Welche Adressen hatte dein Kind?
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Wie viele Haushalte waren es insgesamt?
Wie prüft die App den Alleinerziehenden-Status?
Die App fragt, ob weitere erwachsene Personen mit im Haushalt gelebt haben. Diese Info ist wichtig, um festzustellen, ob du steuerlich als alleinerziehend giltst.
Wenn du mit anderen Erwachsenen zusammengewohnt hast, kannst du Details dazu angeben.
👉 Wichtig: Volljährige Kinder musst du hier nur dann angeben, wenn für sie kein Kindergeldanspruch mehr besteht.
Was gilt beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der Entlastungsbetrag ist ein steuerlicher Vorteil für Eltern, die ohne Partner mit einem Kind im Haushalt leben. Hast du Kindergeld erhalten, besteht meist auch ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag – für den entsprechenden Zeitraum. Die App fragt deshalb gezielt den Zeitraum ab.
Der Entlastungsbetrag kann auch gelten, wenn dein Kind aus Ausbildungsgründen nicht dauerhaft bei dir wohnt – solange es bei dir gemeldet ist. Es muss nicht der Hauptwohnsitz sein.
In der Regel hat der Elternteil mit dem Hauptwohnsitz des Kindes den Anspruch. Eine anteilige Aufteilung des Entlastungsbetrags zwischen beiden Eltern ist nicht möglich. Wird das Kind gleichwertig betreut, können die Eltern untereinander bestimmen, wer den Betrag erhält. Ohne Einigung bekommt ihn derjenige, an den das Kindergeld gezahlt wird.
Was gilt für Kinderunterhalt?
Solange Kindergeldanspruch besteht, sind Unterhaltszahlungen nicht absetzbar. Umgekehrt müssen empfangene Unterhaltszahlungen auch nicht angegeben werden. Deshalb fragt die App nicht danach.
Wenn kein Anspruch mehr besteht, können freiwillige Zahlungen ggf. als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das bedeutet: Du kannst bestimmte Ausgaben steuerlich absetzen, wenn sie zwangsläufig sind und über das Übliche hinausgehen. Das hängt von Einkünften oder Vermögen des Kindes ab.
⚠️ Hinweis: Diese spezielle Situation kann aktuell nicht in der App abgebildet werden. Solche Angaben können daher leider nicht erfasst werden.
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