Je nachdem, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder freiwillig eine Steuererklärung einreichst, gelten unterschiedliche Fristen. Hier erfährst du, welche Termine du beachten musst.
📌 Kurz & Knapp
- Pflicht zur Abgabe? Dann ist der 31. Juli des Folgejahres deine Frist.
- Mit Steuerberatung? Du hast automatisch mehr Zeit – bis zum 30. April des übernächsten Jahres.
- Freiwillige Abgabe? Du hast vier Jahre rückwirkend Zeit.
- Frist verpasst? Es drohen Zuschläge – also lieber rechtzeitig handeln.
- Fristverlängerung möglich? Bei triftigem Grund kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden.
🚀 Dein Guide
- Fristen bei Abgabepflicht
- Fristen bei freiwilliger Abgabe
- Fristverlängerung auf Antrag
- Was passiert bei Fristversäumnis?
- Fristverlängerung mit Steuerberatung
Fristen bei Abgabepflicht
Wenn du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben und sie selbst erstellst, musst du sie bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.
Beispiel:
- Steuererklärung 2024 → Abgabefrist: 31. Juli 2025
- Steuererklärung 2025 → Abgabefrist: 31. Juli 2026
Diese Fristen gelten für alle Steuerpflichtigen ohne steuerliche Beratung.
Fristen bei freiwilliger Abgabe
Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du freiwillig eine Steuererklärung einreichen, um dir eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Dafür hast du vier Jahre rückwirkend Zeit.
Beispiel:
- Steuererklärung 2021 → Frist endet am 31. Dezember 2025
- Steuererklärung 2022 → Frist endet am 31. Dezember 2026
- Steuererklärung 2023 → Frist endet am 31. Dezember 2027
-
Steuererklärung 2024 → Frist endet am 31. Dezember 2028
Fristverlängerung auf Antrag
Du kannst beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, wenn du aus wichtigen Gründen die Abgabefrist nicht einhalten kannst – zum Beispiel wegen Krankheit oder beruflicher Belastung.
Wichtig:
- Stelle den Antrag vor Ablauf der Frist.
- Begründe deinen Antrag konkret.
- Füge ggf. Nachweise bei (z. B. ärztliches Attest).
Das Finanzamt entscheidet, ob es die Verlängerung gewährt.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Wenn du die Abgabefrist verpasst, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt:
- 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung,
- mindestens jedoch 25 Euro pro angefangenem Monat.
Zusätzlich können Zinsen von 0,5 % pro Monat auf nachzuzahlende Steuern anfallen.
Fristverlängerung mit Steuerberatung
Wenn du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragst – etwa über unseren Experten-Service – verlängert sich die Abgabefrist automatisch. Ein Antrag ist nicht nötig.
Beispiel:
- Steuererklärung 2024 → Abgabefrist: 30. April 2026
- Steuererklärung 2025 → Abgabefrist: 30. April 2027
Diese verlängerten Fristen gelten gesetzlich und helfen Beratern, ihre Mandanten mit ausreichend zeitlichem Spielraum zu unterstützen.
Tipp: Auch mit verlängerten Fristen lohnt es sich, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen, um Stress und mögliche Zuschläge zu vermeiden.
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