Die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung, da viele Daten direkt vom Finanzamt abgerufen werden. Manchmal bleibt der Abruf aber leer oder liefert unvollständige Angaben. Das liegt meist am Zeitpunkt des Abrufs oder daran, dass das Finanzamt die Daten noch nicht bereitgestellt hat.
📌 Kurz & Knapp
- Finanzamt-Daten liegen meist erst ab Ende März vollständig vor.
- Ein Abruf vor März führt oft zu leeren oder unvollständigen Daten.
- Nach dem Abruf ist kein Daten-Update mehr möglich.
- Fehlende Angaben musst du manuell eintragen.
🚀 Dein Guide
- Warum sind die Daten noch nicht verfügbar?
- Was kann einen leeren Datenabruf verursachen?
- Was passiert, wenn du VaSt zu früh startest?
- Was ist, wenn du VaSt schon im Vorjahr genutzt hast?
- Kann man den Abruf nachträglich korrigieren?
Warum sind die Daten noch nicht verfügbar?
Wenn du die vorausgefüllte Steuererklärung vorzeitig nutzt, kann es passieren, dass das Finanzamt deine Daten noch nicht bereitgestellt hat. Das ist besonders zwischen Januar und März häufig der Fall. Denn Arbeitgeber und Versicherungen haben bis Ende Februar Zeit, ihre Daten ans Finanzamt zu übermitteln. Ein vollständiger Abruf ist daher meist erst ab März möglich.
Was kann einen leeren Datenabruf verursachen?
Es gibt mehrere Gründe:
- Daten noch nicht verfügbar: Das Finanzamt hat deine Daten für das Steuerjahr noch nicht gespeichert.
- Erklärung vor Datenabruf gestartet: Wenn du deine Steuererklärung beginnst, bevor du auf "Anfrage senden" klickst, kann kein Abruf mehr erfolgen.
Was passiert, wenn du VaSt zu früh startest?
Wenn du im Zeitraum Januar bis März auf "Anfrage senden" klickst, kann Folgendes passieren:
- Leere oder unvollständige Daten: Zum Beispiel fehlt die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers noch.
- Veraltete Daten: In seltenen Fällen ruft das System ältere Daten ab. Diese lassen sich nicht aktualisieren und müssen manuell ergänzt werden.
Was ist, wenn du VaSt schon im Vorjahr genutzt hast?
Auch wenn du VaSt im Vorjahr erfolgreich genutzt hast, solltest du in diesem Jahr den Datenabruf erst im März starten. Dann hat das Finanzamt genug Zeit, alle Angaben vollständig bereitzustellen.
👉 Unser Tipp: Warte bis März. Danach kannst du deine Erklärung öffnen und wie gewohnt loslegen. Sobald passende Daten vorliegen, erscheint ein Hinweis – dann klickst du einfach auf "Vorausfüllen".
Kann man den Abruf nachträglich korrigieren?
Nein. Wenn du den Abruf vor März startest und keine oder nur veraltete Daten abrufst, kannst du diesen Abruf nicht wiederholen. Ein erneuter Datenabruf ist technisch nicht möglich. Du musst alle fehlenden Angaben selbst eintragen.
📌 Wichtig: Du korrigierst nicht die Finanzamt-Daten, sondern ergänzt die Felder in deiner Steuererklärung manuell.
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
Hast du noch Fragen?
Wir sind für dich da! Kontaktiere ganz einfach unser Support-Team