Möchtest du deine Steuererklärung machen und warst in dem Steuerjahr in Kurzarbeit? Wir haben für dich zusammengefasst, was du hierbei beachten musst und wie du Kurzarbeit in der Taxfix App angeben kannst.
Inhalt:
- Wann erhalte ich Kurzarbeitergeld?
- Bin ich aufgrund von Kurzarbeit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
- Muss ich wegen Kurzarbeit Steuern nachzahlen oder kriege ich Geld zurück?
- Wie kann ich das Kurzarbeitergeld in der App angeben?
Wann erhalte ich Kurzarbeitergeld?
Du bist in Kurzarbeit, wenn dein Arbeitgeber deine regelmäßige Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit vermindert oder komplett aussetzt. Du erhältst dann eine Einkommensersatzleistung: das Kurzarbeitergeld.
Bin ich aufgrund von Kurzarbeit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Beim Bezug von Einkommensersatzleistungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabepflicht für die Steuererklärung: Wenn deine jährlichen Einnahmen aus Einkommensersatzleistungen insgesamt höher als 410,- Euro sind, musst du eine Steuererklärung einreichen.
So auch im Fall von Kurzarbeit: Wenn du mehr als 410,- Euro Kurzarbeitergeld erhalten hast, bist du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Ob du zu 10%, 50% oder 100% in Kurzarbeit warst, spielt dabei keine Rolle.
Deine Steuererklärung muss dann in der Regel bis zum 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt angekommen sein.
Muss ich wegen Kurzarbeit Steuern nachzahlen oder kriege ich Geld zurück?
Das Kurzarbeitergeld ist eine Einkommensersatzleistung und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Auf die Einkommensersatzleistung selbst musst du zwar keine Steuern zahlen, allerdings werden die Einnahmen beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Der Progressionsvorbehalt kann dazu führen, dass dein Steuersatz vom Finanzamt angehoben wird.
Ein Beispiel:
Wenn du eine Zeit lang zu 50% in Kurzarbeit warst, hast du 50% deines regulären Gehalts von deinem Arbeitgeber bekommen. Das Kurzarbeitergeld hat dein Arbeitgeber vom Staat erstattet bekommen. Auf die 50% Gehalt musst du Lohnsteuer bezahlen. Gehen wir davon aus, dass dein Lohnsteuersatz 10% beträgt. Dein Arbeitgeber zahlt also diese 10% deines halben Gehalts an das Finanzamt als Lohnsteuer voraus. Nun sieht das Finanzamt am Ende des Jahres, dass du nicht nur dein halbes Gehalt bekommen hast, sondern auch das Kurzarbeitergeld. Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern, deshalb hebt das Amt deinen Steuersatz auf 12%. Nun hat dein Arbeitgeber aber nur 10% des halben Gehalts an das Amt vorausbezahlt. Daher musst du womöglich etwas nachzahlen. Du bezahlst zwar keine Steuern auf das Kurzarbeitergeld, aber dafür mehr Steuern auf dein Gehalt.
Ob du tatsächlich Steuern nachzahlen musst oder doch eine Erstattung bekommst, hängt natürlich noch von anderen Faktoren ab. Wenn du nur eine kurze Zeit lang in Kurzarbeit warst, kann es sein, dass sich dein Steuersatz nicht wesentlich erhöht, oder nur so wenig erhöht, dass es am Ende kaum einen Unterschied macht. Es kann also durchaus sein, dass es zu keiner Nachzahlung kommt.
Mit Taxfix kannst du die Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf dein Steuerergebnis ganz leicht nachvollziehen: Nach Beantwortung aller Fragen zeigen wir dir deine voraussichtliche Steuerberechnung.
Wie kann ich das Kurzarbeitergeld in der App angeben?
Kurzarbeitergeld ist in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 erfasst.
In unserer App gibst du es einfach in der Kategorie “Arbeit” als Bestandteil deiner Lohnsteuerbescheinigung an. Erfasst man in der Zeile 15 einen Wert, öffnet sich eine Frage nach der genauen Art der Leistung. In Zeile 15 können theoretisch mehrere Arten von Leistungen zusammengefasst werden, daher wird noch einmal explizit nachgefragt. Wähle hier "Kurzarbeitergeld". Mehr musst du nicht angeben.