Wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist, kann man sich dagegen wehren. Das ist einfach, kostenlos und kann am Ende sogar Geld bringen. Wir erklären dir, wie du gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegst.
Vor dem Einspruch: Prüfe deinen Steuerbescheid
Nachdem du deinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten hast, solltest du ihn gründlich überprüfen - vor allem, wenn das Ergebnis nicht deinen Erwartungen entspricht und von der vorläufigen Berechnung der Taxfix-App abweicht.
Abweichungen können unterschiedliche Gründe haben. Beispielsweise kann es sein, dass das Finanzamt von dir geltend gemachte Kosten nicht anerkannt hat. Differenzen können aber auch entstehen, wenn du Daten in der Steuererklärung versehentlich fehlerhaft eingetragen oder Angaben vergessen hast. Des Weiteren kann es sein, dass dein Arbeitgeber oder andere Behörden abweichende Angaben an das Finanzamt übermittelt haben. In diesem Fall kann das Finanzamt die Steuererklärung korrigieren.
Du solltest deinen Steuerbescheid also ganz genau prüfen, bevor du Einspruch einlegst. Wenn du nach der Prüfung der Meinung bist, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht oder Kosten unbegründet abgelehnt hat, kannst du Einspruch einlegen. Auch wenn du gänzlich vergessen hast, bestimmte Kosten anzugeben, ist ein Einspruch möglich, um deine Aufwendungen nachträglich geltend zu machen.
Wie lange hast du für den Einspruch Zeit?
Für einen Einspruch hast du einen Monat Zeit. Die Frist beginnt mit dem Tag des Poststempels des Steuerbescheids plus drei Tage.
Hier ein Beispiel:
Datum des Poststempels auf deinem Steuerbescheid | 2. Oktober |
plus Bekanntgabe des Verwaltungsakts | + 3 Tage |
Start der Einspruchsfrist | 5. Oktober |
Ende der Einspruchsfrist | 5. November |
Fällt der Beginn oder das Ende der Frist auf einen Feiertag oder ein Wochenende, beginnt oder endet die Frist mit dem nächsten Werktag.
Ist ein späterer Einspruch möglich?
Wenn du aus einem wichtigen Grund die Einspruchsfrist verpasst, kannst du die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen.
Ob das Finanzamt deinem Antrag stattgibt, ist abhängig von der Begründung. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel eine längere Abwesenheit, wie ein 4-wöchiger Urlaub sein. Dies musst du aber auch belegen können.
Kostet der Einspruch etwas?
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist grundsätzlich kostenlos. Wenn du allerdings eine Steuerberatung damit beauftragst, fallen Kosten an. Sie regeln sich nach der Steuerberatergebührenordnung.
Wie legt man den Einspruch ein?
Deinen Einspruch kannst du formlos und schriftlich beim Finanzamt einreichen. Dafür reicht ein einfaches Schreiben, das du per Post, online oder Fax abschickst. Ist auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse angegeben, kannst du auch per E-Mail reagieren. Wenn du ein Konto bei ELSTER hast, kannst du auch darüber einen Einspruch einreichen. Ein Telefonat reicht hingegen nicht aus.
Formlos bedeutet in diesem Fall, dass aus dem Schreiben nur ersichtlich sein muss, wer den Einspruch eingelegt hat. Eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig.
💡 Hier findest du Musterbeispiele für den Einspruch gegen den Steuerbescheid.
Damit das Finanzamt deinen Einspruch nachvollziehen kann, solltest du die Gründe dafür darlegen und falls nötig Belege nachreichen. Das erspart dir Rückfragen.
Kann ich über die Taxfix-App einen Einspruch einlegen?
Nein, über unsere App kannst du leider keinen Einspruch einlegen. Sende deinen Einspruch per Brief, Fax, E-Mail oder ELSTER, wenn du dort ein Konto hast.
Einspruch bei einer Steuernachzahlung
Zeigt dein Steuerbescheid das Ergebnis, dass du eine Nachzahlung an das Finanzamt zahlen musst, befreit dich der Einspruch nicht von der Zahlungsfrist und er setzt die Zahlungspflicht auch nicht automatisch aus. Zahlst du nicht, werden Säumniszuschläge fällig. Das kann teuer werden.
Wenn du mit der Zahlung bis nach der Prüfung deines Einspruchs warten möchtest, musst du zusammen mit dem Einspruch die „Vollziehung des Steuerbescheids“ beantragen.
Einspruch bei freiwilliger Steuererklärung
Warst du nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, hast diese aber freiwillig eingereicht und hältst nun eine Aufforderung zur Nachzahlung in der Hand? In diesem Fall hast du Glück.
Lege Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und ziehe gleichzeitig deinen Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zurück. Deine Steuererklärung gilt damit als nicht abgegeben und die Nachzahlung musst du nicht tätigen. Ganz sicher gehst du, wenn du mit deinem Einspruch zusätzlich die “Aussetzung der Vollziehung” beantragst. Auch hierfür gilt die Monatsfrist.
Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du deine Steuererklärung natürlich nicht zurückziehen. Wann du pflichtveranlagt bist, erfährst du hier:
Bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Das passiert, nachdem du Einspruch eingelegt hast
Wenn dein Einspruch innerhalb der Frist eingeht, wird dein Finanzamt den Einspruch und deine gesamte Steuererklärung erneut prüfen. Das kann zur Folge haben, dass deinem Einspruch stattgegeben wird, dass er abgelehnt wird, oder dass sich dein Bescheid verschlechtert:
Dem Einspruch wird stattgegeben
Wenn dein Sachbearbeiter oder deine Sachbearbeiterin deinem Einspruch ganz oder teilweise stattgibt, erhältst du einen neuen, korrigierten Steuerbescheid. In diesem findest du die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Steuerbescheid und die neue Steuererstattung.
Ablehnung des Einspruchs
Es kann aber auch sein, dass du keinen Erfolg hast oder dein Einspruch unbegründet ist. In diesem Fall bleibt dein erster Steuerbescheid ohne Änderung rechtskräftig.
Das bedeutet aber nicht, dass für dich hier Schluss sein muss. Du hast immer noch die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt ist der kostenfreie Teil des Einspruchsweges allerdings vorbei. Die Höhe der weiteren Kosten richtet sich nach dem Streitwert, der Art der Verhandlung und beinhaltet unter Umständen Anwalts- und Gerichtskosten. Kläre daher unbedingt vorab mit einer Steuerberatung oder einer Anwaltskanzlei, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und mit welchen Kosten du rechnen musst.
“Verböserung”: Fallstricke beim Einspruch
Bei einem Einspruch überprüft dein Finanzamt deine gesamte Steuererklärung noch einmal. Dabei kann es auch passieren, dass nicht nur Punkte zu deinen Gunsten, sondern auch zu deinen Ungunsten geändert werden. Sollte das eintreten, teilt dir das Finanzamt diese sogenannte “Verböserung” anhand einer Anfrage mit. Das geschieht vor der endgültigen Entscheidung über den Steuerbescheid. Du hast nun die Möglichkeit, den Einspruch wieder zurückzuziehen. Dadurch entgehst du der Verböserung und der ursprüngliche Steuerbescheid wird rechtskräftig.
Alternative zum Einspruch: Schlichte Änderung
Dein Steuerbescheid weist nur kleine Formfehler auf, zum Beispiel offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler? Dann ist ein Einspruch nicht unbedingt notwendig und es reicht ein sogenannter “Antrag auf schlichte Änderung”. Auch wenn du vergessen hast, bestimmte Posten anzugeben (z.B. Teile der Werbungskosten), ist der Antrag auf schlichte Änderung ausreichend.
Mit diesem Antrag wird nicht die gesamte Steuererklärung erneut geprüft. Vielmehr schaut sich dein Sachbearbeiter im Finanzamt nur die Passage an, die bemängelt wurde. Im Vergleich zum Einspruch kann die schlichte Änderung auch telefonisch beantragt werden, nicht nur schriftlich. Auch hier gilt allerdings die Monatsfrist.