Erzielst du Einkommen im Ausland? Dann kann es sein, dass du es auch in Deutschland versteuern musst. Ob und wie das geschieht, hängt von den Steuerregeln und Abkommen zwischen den Ländern ab. Hier erfährst du, was du beachten musst.
📌 Kurz & Knapp
- Welteinkommensprinzip: Lebst du in Deutschland, musst du dein gesamtes Einkommen versteuern – egal, wo du es verdient hast.
- Doppelbesteuerung vermeiden: Dank spezieller Abkommen wird Einkommen oft nur in einem Land besteuert oder die gezahlte Steuer angerechnet.
- Meldepflichten: Einkünfte aus dem Ausland gehören in deine Steuererklärung – ob und wie sie versteuert werden, hängt von den Regeln des jeweiligen Landes ab.
🚀 Dein Guide
Wann werden ausländische Einkünfte in Deutschland besteuert?
🏠 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland? Dann bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du dein gesamtes Einkommen angeben musst – auch das aus dem Ausland.
💡 Viele Länder besteuern Einkommen am Entstehungsort (Quellenlandprinzip). Damit du nicht doppelt zahlst, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht hat.
Wo gibst du ausländische Einkünfte in der Taxfix-App ein?
📱 In der Taxfix-App kannst du deine Auslandseinkünfte ganz einfach angeben:
- Kategorie „Über dich“ auswählen.
- Bei der Frage zu „anderen Einnahmen“ die Option „Einnahmen aus dem Ausland“ eingeben.
💡 Dazu zählen zum Beispiel:
🏢 Lohneinkünfte für eine Tätigkeit im Ausland
🏡 Mieteinnahmen aus einer eigenen Immobilie, z. B. einer Ferienwohnung
🌾 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wenn sich die bewirtschafteten Flächen im Ausland befinden
Das gilt auch, wenn diese Einkünfte bereits im Ausland versteuert wurden!
So wird Doppelbesteuerung vermieden
✏ Freistellungsmethode: Einkommen aus dem Ausland bleibt in Deutschland steuerfrei, wird aber zur Berechnung deines Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).
🔄 Anrechnungsmethode: Dein Einkommen wird sowohl im Ausland als auch in Deutschland besteuert – aber die gezahlte Steuer kannst du anrechnen lassen.
Welche Methode gilt, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Welche Einkünfte sind steuerpflichtig?
🌎 Einkünfte aus dem Ausland
👔 Arbeitslohn während eines Auslandsaufenthalts → Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt.
💰 Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) → Nicht steuerpflichtig, beeinflussen auch nicht den Steuersatz.
🇩🇪 Ausländische Einkünfte in Deutschland
👨💻 Arbeitslohn eines ausländischen Arbeitgebers für eine Tätigkeit in Deutschland → Voll steuerpflichtig.
📊 Arbeitslohn eines ausländischen Arbeitgebers für eine frühere Tätigkeit im Ausland → Nicht direkt steuerpflichtig, aber Progressionsvorbehalt.
🏡 Mieteinnahmen aus der EU/EWR (außer Spanien) → Steuerfrei.
🌾 Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft in der EU/EWR (außer Spanien) → Steuerfrei.
🏦 Zinsen und Dividenden → Wie inländische Kapitalerträge besteuert, bei Überschreitung des Sparerpauschbetrags fällt Kapitalertragsteuer an. Eine im Ausland gezahlte Quellensteuer kann angerechnet werden.
Steuerzahlung und Meldepflichten
💳 Vorauszahlungen: Falls du Einkommensteuer zahlen musst, kann das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen verlangen.
📝 Steuererklärungspflicht: Auslandseinkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Frist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres (bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist).
📑 Nachweis der gezahlten Steuern: Falls du die Anrechnungsmethode nutzen willst, brauchst du einen Nachweis über die im Ausland gezahlten Steuern.
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
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Wir sind für dich da! Kontaktiere ganz einfach unser Support-Team: support@taxfix.de