Einige Arten von Bausparverträgen kannst du steuerlich geltend machen. Welche das sind und wie du sie in der Taxfix-App einträgst, erklären wir dir hier Schritt für Schritt.
📌 Kurz & Knapp
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Nur bestimmte Bausparverträge sind steuerlich relevant – z. B. Wohn-Riester.
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Auch vermögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber können berücksichtigt werden.
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Du trägst den Vertrag je nach Art in der Kategorie „Ausgaben“ oder „Job“ ein.
🚀 Dein Guide
Welche Bausparverträge sind steuerlich absetzbar?
Du kannst einen Bausparvertrag nur dann steuerlich angeben, wenn es sich um einen Riester-Bausparvertrag handelt – auch „Wohn-Riester“ genannt. Die Beiträge können dann unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
👉 Wenn dein Arbeitgeber Beiträge in einen Bausparvertrag einzahlt, handelt es sich um vermögenswirksame Leistungen. In diesem Fall kannst du einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Mehr zur Angabe dieser Leistungen findest du im Artikel „Vermögenswirksame Leistungen: So gibst du sie in der Taxfix-App an“.
Wie trage ich einen Riester-Bausparvertrag in der App ein?
Riester-Bausparverträge gehören in der Taxfix-App zur Kategorie „Ausgaben“, genauer gesagt unter (Alters-)Vorsorge / Lebensversicherung(en).
Du bekommst in der Regel eine Jahresbescheinigung vom Anbieter des Vertrags. Falls du diese nicht zur Hand hast, kannst du sie direkt beim Anbieter anfordern.
💡 Eine detaillierte Anleitung zur Eingabe findest du im Artikel „Riester-Rente: Was muss ich beachten und wie gebe ich sie in der Taxfix-App an?“.
Wie funktioniert die Angabe bei vermögenswirksamen Leistungen?
Wenn Beiträge über deinen Arbeitgeber in einen Bausparvertrag fließen, beantworte in der Kategorie „Job“ einfach die Frage zu vermögenswirksamen Leistungen mit „Ja“.
Wir fragen in der App nicht nach dem genauen Betrag, da diese Information dem Finanzamt in der Regel bereits elektronisch vom Anbieter übermittelt wurde.
📌 Falls du unsicher bist, kannst du dich jederzeit bei deinem Arbeitgeber oder dem Anbieter des Vertrags informieren. Weitere Hinweise findest du im verlinkten Artikel zu „Vermögenswirksamen Leistungen“.
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