Ein behindertes Kind braucht in der Regel mehr Unterstützung als andere Kinder. In steuerlicher Hinsicht berücksichtigt der Staat die zusätzlichen finanziellen Belastungen auf mehrere Weisen. Wir erläutern dir, welche Kosten du absetzen kannst und wie du sie in der Taxfix-App angibst.
📌 Kurz & Knapp
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Der Behinderten-Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB)
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Zusätzliche einmalige Ausgaben kannst du als außergewöhnliche Belastung absetzen
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Wenn du dein Kind pflegst, steht dir möglicherweise ein Pflege-Pauschbetrag zu
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Haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Pflegekraft sind ebenfalls absetzbar
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Kindergeld und Kinderfreibetrag gelten auch bei einer Behinderung über das 25. Lebensjahr hinaus
🚀 Dein Guide
Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag soll laufende Kosten ausgleichen, z. B. für Medikamente, Hilfsmittel, Wäsche oder Betreuung.
Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB), den ein ärztlicher Gutachter feststellt (zwischen 20 und 100).
Ab Veranlagungszeitraum 2021 gelten diese Pauschalen:
GdB | Pauschbetrag pro Jahr |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2.460 € |
100 | 2.840 € |
Für Menschen mit Merkzeichen "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) gilt ein erhöhter Pauschbetrag von 7.400 Euro.
⚠️ Hinweis: Zusätzliche Voraussetzungen bei GdB < 50 entfallen seit 2021.
Du kannst den Pauschbetrag über die Steuererklärung auf dich übertragen lassen, wenn dein Kind betroffen ist. Die Taxfix-App führt dich durch die notwendigen Angaben.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
Neben dem Pauschbetrag kannst du zusätzliche einmalige Ausgaben angeben, z. B.:
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Krankheits- und Kurkosten
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Fahrten zu Ärzten
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Umbauten am Auto (Merkzeichen aG, Bl, H erforderlich)
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Umbauten in Wohnung/Haus
⚠️ Diese Ausgaben werden erst steuerlich wirksam, wenn sie deine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese hängt ab von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.
Pflege-Pauschbetrag
Wenn du dein Kind zu Hause pflegst und kein Pflegegeld erhältst, steht dir unter bestimmten Bedingungen ein Pflege-Pauschbetrag zu.
Seit 2021 ist keine "Hilflosigkeit" mehr erforderlich – es genügen Pflegegrade 2 oder 3.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wenn du z. B. eine Pflegekraft im eigenen Haushalt beschäftigst, kannst du 20 % der Kosten (bis zu 4.000 Euro pro Jahr) steuerlich absetzen.
Wo trägst du die Angaben in der Taxfix-App ein?
Damit die steuerlichen Vorteile korrekt berücksichtigt werden, gibst du die Informationen in der Taxfix-App wie folgt an:
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Wähle im Bereich "Über dich", dass du Kinder hast.
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Dadurch wird die Kategorie "Kinder" freigeschaltet.
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Dort gibst du alle relevanten Daten zum Kind an und wählst anschließend die Option "Behinderung" aus.
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Danach kannst du angeben, dass du den Behinderten-Pauschbetrag für dein Kind geltend machen möchtest.
➡️ Dort kannst du zum Beispiel auch den Kinderfreibetrag beantragen. Du benötigst dafür die steuerliche Identifikationsnummer deines Kindes.
📄 Zusätzlich kannst du dort den Schwerbehindertenausweis und den Grad der Behinderung (GdB) angeben, damit der Behinderten-Pauschbetrag korrekt berücksichtigt wird.
ℹ️ Hinweis: Die steuerlichen Vergünstigungen, die einem Kind aufgrund einer Behinderung zustehen, können auf die Eltern übertragen werden. Die App fragt dafür gezielt die erforderlichen Angaben ab – du wirst durch den Prozess geführt.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und dein Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, besteht der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag über das 25. Lebensjahr hinaus.
Auch Kinderbetreuungskosten (z. B. für eine Tagespflegeperson oder Kita) kannst du als Sonderausgabe absetzen – regulär bis zum 14. Lebensjahr, bei Behinderung auch darüber hinaus.
Weitere Infos zur Eingabe von Kindern in der Steuererklärung findest du in unseren Artikeln im Help Center: Kinder in der Steuererklärung: Wann du sie angibst und welche Kosten du absetzen kannst.
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