Pauschalen und Nichtbeanstandungsgrenzen vereinfachen die steuerliche Absetzung bestimmter Kosten. Wenn du sie in Anspruch nimmst, musst du deine Kosten in der Regel nicht mehr einzeln nachweisen. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Pauschalen und Nichtbeanstandungsgrenzen und erklären, was es zu beachten gibt.
Inhalt:
- Kosten absetzen ohne Belege
- Was sind Pauschalen?
- Was sind Nichtbeanstandungsgrenzen?
- Die wichtigsten Pauschalen und Nichtbeanstandungsgrenzen
Kosten absetzen ohne Belege
Grundsätzlich musst du alle Ausgaben, die du von der Steuer absetzen willst, nachweisen können. Dafür brauchst du Belege. Sollte das Finanzamt dich auffordern, bestimmte Kosten zu belegen, und du kannst keine entsprechenden Nachweise vorlegen, kann es passieren, dass deine Ausgaben nicht berücksichtigt werden.
Allerdings gibt es hiervon Ausnahmen: Wenn du Pauschalen oder Nichtbeanstandungsgrenzen nutzt, musst du deine individuellen Kosten in der Regel nicht einzeln belegen können. Das Finanzamt wird dich also nicht nach Nachweisen für diese Kosten fragen.
💡 Wenn du keine Pauschalen nutzt, solltest du deine Ausgaben belegen können. Wie du das am besten machst, erklären wir dir hier.
Was sind Pauschalen?
Pauschalen sind festgelegte Beträge für Aufwendungen, die du steuerlich geltend machen kannst. Durch die Nutzung von Pauschalen ist es nicht nötig, Kosten einzeln nachzuweisen. Das erleichtert nicht nur Steuerzahlern, sondern auch den Finanzbehörden die Arbeit. Pauschalen sind gesetzlich festgelegt.
Einige Pauschalen werden bereits automatisch berücksichtigt und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden - das gilt beispielsweise für die Werbungskostenpauschale. Andere Pauschalen greifen, wenn du bestimmte Aufwendungen hattest und diese in der Steuererklärung angibst - so zum Beispiel im Fall eines beruflich bedingten Umzugs oder bei Fahrtkosten.
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Was sind Nichtbeanstandungsgrenzen?
“Nichtbeanstandungsgrenzen” ist ein kompliziertes deutsches Wort, doch dahinter verbirgt sich eine einfache Idee. Sie besagt, dass du für bestimmte Ausgaben keine Belege einreichen musst, wenn deine Kosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Eine solche Grenze gibt es beispielsweise für Kontoführungsgebühren. Sie liegt bei 16 Euro. Das heisst: Solange du nicht mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren in deiner Steuererklärung angibst, fragt das Finanzamt in der Regel nicht nach einem Nachweis. Die Kosten werden dann nicht “beanstandet”.
Wenn du jedoch die Grenze überschreitest und z.B. 30 Euro für deine Kontoführung geltend machst, ist denkbar, dass dein Finanzamt wissen will, wie du auf diesen Wert kommst. In diesem Fall musst du also Nachweise vorlegen können.
🚨 Wichtig:
Nichtbeanstandungsgrenzen sind nicht gesetzlich geregelt. Viele Finanzämter akzeptieren sie dennoch. Für dich besteht aber aufgrund der fehlenden Regelung kein Rechtsanspruch auf diese Beträge.
Das Finanzamt kann also um Belege bitten, auch wenn du bestimmte Nichtbeanstandungsgrenzen einhältst.
💡 Keine rechtlichen Konsequenzen für dich:
Wenn du Nichtbeanstandungsgrenzen nutzt und auf Nachfrage keine Belege vorweisen kannst, hast du keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Die angegebenen Ausgaben werden in dem Fall aber auch nicht anerkannt. Halte deshalb die Nachweise parat für den Fall, dass du sie vorlegen musst.
Die wichtigsten Pauschalen und Nichtbeanstandungsgrenzen
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind Teil der Werbungskosten. Darunter fallen zum Beispiel Schreibwaren, Computer, Berufskleidung, Fachliteratur oder Werkzeuge.
Für Arbeitsmittel besteht eine inoffizielle Nichtbeanstandungsgrenze von 110 Euro. Einen rechtlichen Anspruch darauf hast du also nicht. In den meisten Fällen billigen die Finanzämter aber weiterhin die Angabe von 110 Euro als Aufwendungen für Arbeitsmittel auch ohne Belege. Nachweise solltest du dennoch parat haben.
Kontoführungsgebühren
Für Kontoführungsgebühren gilt eine Nichtbeanstandungsgrenze von 16 Euro. Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag in aller Regel auch bei einem kostenlosen Girokonto und verlangt keine Nachweise.
Werbungskostenpauschale
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Kosten. Bei jedem Arbeitnehmer werden pauschal Werbungskosten in Höhe von 1200 Euro berücksichtigt. Das ist die berühmte Werbungskostenpauschale.
Die Pauschale wird bereits im Laufe des Jahres bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Das heisst: Werbungskosten wirken sich in der Steuererklärung in der Regel erst dann aus, wenn sie die Höhe der Pauschale übersteigen. Erst dann benötigst du Nachweise für deine Aufwendungen.
Pendlerpauschale und Reisekostenpauschale
Pendler- und Reisekostenpauschale vereinfachen die Berechnung von Fahrtkosten. Wenn du täglich mit dem Auto oder Fahrrad zu deinem Arbeitgeber pendelst, kannst du pro Kilometer der Distanz 30 Cent absetzen. Auf Reisen kannst du alle gefahrenen Kilometer pauschal geltend machen. Durch die Nutzung der Pauschale müssen tatsächliche Fahrtkosten nicht erst aufwendig ermittelt werden, und Nachweise sind nicht nötig.
💡 Gut zu wissen:
Anstelle der Pauschale kannst du auch deine tatsächlichen Fahrtkosten für Bahn, Bus oder Flugzeug absetzen - bei Dienstreisen ist das sogar Pflicht. Beachte, dass in diesem Fall keine Pauschale greift und dein Finanzamt nach Belegen fragen kann. Wenn du mit dem Auto oder Motorrad unterwegs bist, kannst du nur die Pauschalen nutzen.
Umzugskostenpauschale
Wenn du berufsbedingt umziehst, kannst du die Kosten für den Umzug absetzen. Hier greift unter anderem die Pauschale für sonstige Umzugskosten wie beispielsweise die Nutzung von Immobilienportalen, Meldegebühren oder Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung. Diese sonstigen Kosten kannst du auch einzeln als tatsächliche Kosten ansetzen. Wenn du aber die Umzugskostenpauschale nutzt, sind Einzelnachweise nicht nötig.
Verpflegungspauschalen
Wenn du länger beruflich unterwegs bist, etwa auf Dienstreisen oder im Außendienst, hast du womöglich höhere Kosten für die Verpflegung. Wenn du diese Kosten selber tragen musst, kannst du Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dieser berechnet sich pauschal nach der Dauer deiner Abwesenheit. Individuelle Einzelnachweise musst du nicht vorlegen können.