Steuererklärung ohne Stress? Mit Pauschalen und Nichtbeanstandungsgrenzen kannst du bestimmte Kosten absetzen, ohne Belege einreichen zu müssen. Wir erklären dir, was diese Begriffe bedeuten, welche Beträge gelten und worauf du achten solltest.
📌 Kurz & Knapp
- Pauschalen sind festgelegte Beträge, die du ohne Einzelnachweise von der Steuer absetzen kannst.
- Nichtbeanstandungsgrenzen bedeuten, dass das Finanzamt bis zu einer bestimmten Grenze keine Nachweise verlangt.
- Belege aufbewahren ist trotzdem ratsam, falls das Finanzamt doch nachfragt.
🚀 Dein Guide
Kosten absetzen ohne Belege
Normalerweise musst du alle Kosten, die du steuerlich geltend machen möchtest, mit Belegen nachweisen. Kannst du das nicht, kann das Finanzamt die Kosten ablehnen.
Doch es gibt Ausnahmen: Pauschalen und Nichtbeanstandungsgrenzen. Nutzt du diese, fragt das Finanzamt in der Regel nicht nach Belegen.
💡 Tipp: Falls du keine Pauschalen nutzt, bewahre deine Belege gut auf. Falls du sie verlierst, kann oft ein Kontoauszug als Nachweis helfen.
Was sind Pauschalen?
Pauschalen sind feste Beträge, die du für bestimmte Kosten ansetzen kannst, ohne jede einzelne Ausgabe nachweisen zu müssen. Das erleichtert nicht nur dir, sondern auch dem Finanzamt die Arbeit.
Einige Pauschalen werden automatisch berücksichtigt (z. B. Werbungskostenpauschale). Andere musst du in deiner Steuererklärung angeben, wenn du die entsprechenden Kosten hattest, z. B. für Umzüge oder Fahrtkosten.
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Was sind Nichtbeanstandungsgrenzen?
Ein kompliziertes Wort für eine einfache Regel: Wenn deine Kosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, verlangt das Finanzamt oft keine Belege.
Ein Beispiel: Kontoführungsgebühren bis 16 Euro werden meist ohne Nachweis akzeptiert. Meldest du jedoch höhere Kosten an, kann das Finanzamt Nachweise verlangen.
🚨 Wichtig: Nichtbeanstandungsgrenzen sind nicht gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass du keinen rechtlichen Anspruch darauf hast, aber viele Finanzämter sie trotzdem anerkennen.
😇 Keine Sorge: Falls das Finanzamt doch Belege sehen will und du keine hast, entstehen dir keine rechtlichen Konsequenzen – die Kosten werden dann aber nicht anerkannt.
Die wichtigsten Pauschalen und Nichtbeanstandungsgrenzen
Arbeitsmittel
Was zählt dazu? Schreibwaren, Computer, Berufskleidung, Fachbücher usw.
Nichtbeanstandungsgrenze: 110 Euro pro Jahr
💡 Tipp: Die meisten Finanzämter akzeptieren diese Grenze, aber ein Recht darauf gibt es nicht. Belege solltest du trotzdem aufbewahren.
Kontoführungsgebühren
Nichtbeanstandungsgrenze: 16 Euro pro Jahr
📌 Wichtig: Selbst bei einem kostenlosen Girokonto wird dieser Betrag in der Regel ohne Nachweis anerkannt.
Werbungskostenpauschale
Jeder Arbeitnehmer kann 1.230 Euro Werbungskosten pauschal ansetzen, ohne Nachweise einreichen zu müssen.
📌 Hinweis: Nur wenn deine Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, musst du die höheren Kosten mit Belegen nachweisen.
Pendlerpauschale & Reisekostenpauschale
Pendlerpauschale: 30 Cent pro Kilometer für den Weg zur Arbeit. Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer.
Reisekostenpauschale: Kilometersatz für Dienstreisen
⚠️ Achtung: Falls du Bahn- oder Flugtickets statt der Pauschale absetzen möchtest, brauchst du Belege.
👉Nicht absetzbar: Die Anschaffungskosten für ein Auto oder Fahrrad kannst du in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.
Umzugskostenpauschale
Ziehst du aus beruflichen Gründen um, kannst du eine Pauschale für Umzugskosten nutzen. Alternativ kannst du auch die tatsächlichen Kosten angeben – dann sind Belege erforderlich.
Verpflegungspauschalen
Wenn du beruflich unterwegs bist, kannst du Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Der Betrag richtet sich nach der Dauer deiner Abwesenheit. Der Vorteil ist, dass du keine Einzelbelege für Mahlzeiten sammeln musst.
⚠️ Wichtiger Hinweis für die Belegaufbewahrung:
Belege, Rechnungen und Nachweise musst du nur dann einreichen, wenn das Finanzamt sie anfordert. Bewahre sie gut auf – das spart Stress.
Falls du mal keinen Beleg hast: Ein Kontoauszug kann oft ausreichen. Falls das nicht klappt, erkläre dem Finanzamt, warum die Kosten entstanden sind – sie sind oft kulant.
💡 Taxfix-Tipp: Die Belegübermittlung über Taxfix ist aktuell nicht möglich. Reiche deine Belege postalisch beim Finanzamt ein.
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